Landesdirektion Sachsen
Abteilung 2

Feuerwehrdienstvorschriften
Hier: Auslegung der Feuerwehrdienstvorschrift 7


In Folge von Anfragen und bestehenden Unsicherheiten zur Auslegung der Feuerwehrdienstvorschrift 7 in einer pandemischen Umgebung haben sich

• die Unfallkasse Sachsen,
• der Landesfeuerwehrverband Sachsen und
• das Ministerium des Innern des Freistaates Sachsen

auf eine gemeinsame Empfehlung verständigt, die ich zu Ihrer Kenntnisnahme und zur Weiterleitung an die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Bitte um Beachtung übersende. Über erforderliche Änderungen bzw. Anpassungen, die sich infolge weiterer Lageentwicklungen ergeben, werden Sie umgehend informiert.

Besonderer Dank und Anerkennung richtet sich vor allem an die Einsatzkräfte der Feuerwehren in den Landkreisen, Gemeinden, Städten und Unternehmen der Wirtschaft, die in dieser schwierigen Lage Ihren Dienst versehen und die Leistungsfähigkeit, trotz notwendiger Einschränkungen des sozialen Lebens, im Bewusstsein der bestehenden Erschwernisse, erhalten und sichern.

Die Landkreise werden gebeten, die Gemeinden als örtliche Brandschutzbehörden in geeigneter Weise zu informieren.

Dr.-Ing. M. Sc. Dipl.-Ing. Dirk Schneider
Landesbranddirektor

SMI, LFV Sachsen e.V. und  Unfallkasse Sachsen informieren...