Richtlinie für die Beantragung und Verleihung „Für hervorragende Leistungen“ der Kreisjugendfeuerwehr Delitzsch

Der Orden „Für hervorragende Leistungen “ wird vom Kreisjugendfeuerwehrwart verliehen.

1. Grundlagen
Der Orden „Für hervorragende Leistungen“ kann den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr als Lob und Anerkennung besonders herausragender Leistungen in der Jugendfeuerwehr verliehen werden.

2. Antrag
Für die Beantragung des Ordens „Für hervorragende Leistungen“ der Kreisjugendfeuerwehr Delitzsch ist der Antrags-Vordruck der Kreisjugendfeuerwehr Delitzsch zu verwenden, der im Internet abgerufen werden kann.
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
2.1. Antragstermine
Die Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor dem Auszeichnungstermin beim Kreisjugendfeuerwehrwart vorliegen.
2.2. Antragsverfahren
Vorschlagsberechtigt sind die Jugendfeuerwehrwarte, die Wehrleiter und der Kreisjugendfeuerwehrwart.
2.3. Antragsbegründung
2.3.1. Die Anträge sind im vorgesehenen Feld des Vordruckes kurz aber betreffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der/die Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
2.3.2 Laut Verleihungsurkunde wird verliehen: in Würdigung der geleisteten Leistungen und Einsatzbereitschaft in der Jugendfeuerwehr das Ehrenabzeichen der Kreisjugendfeuerwehr Delitzsch.

3. Verleihung der Ehrenurkunde
3.1. Anzahl
Jährlich kann je 10 Jugendliche ein Ehrenabzeichen „Für hervorragende Leistungen“ verliehen werden.
3.2. Überreichung
Die Überreichung des Ehrenabzeichens „Für hervorragende Leistungen“ soll in einem würdigen Rahmen durch den Kreisjugendfeuerwehrwart erfolgen. Sofern die Überreichung nicht durch den Kreisjugendfeuerwehrwart erfolgen kann, ist bei der Überreichung dessen Dank und Anerkennung zu übermitteln.

Den Antrag könnt Ihr als beschreibbare *.pdf-Datei unter 'Download' herunterladen.

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