Unser Partnerfeuerwehrverband Schwäbisch Hall e.V. wurde am 24.3.1973 gegründet. Genau 50 Jahre später am 24.3.2023 wurde dieses richtungsweisende Ereignis für den Bevölkerungsschutz gebührend gefeiert.

 

Auch der Kreisfeuerwehrverband Delitzsch wurde zur Festveranstaltung in den Räumen des Automuseums des Schloss Langenburg eingeladen, an der wir gern mit einer Delegation teilnahmen.

 

In dieser großartigen Kulisse des Fürstensitzes Schloss Langenburg stellte der Kreisfeuerwehrverband sowie die Kreisjugendfeuerwehr Schwäbisch Hall ihre positive Entwicklung Ihres Verbandes über den gesamten Zeitraum dar. Was automatisch bei den Feuerwehren mehr oder weniger durch den Zusammenschluss funktionierte, sollte sich bei den Jugendfeuerwehr eine jahrzehnte lange Entwicklungsphase hinziehen. Vor 50 Jahren wurden die ersten Jugendfeuerwehren überhaupt in dem jetzigen Verbandsgebiet gegründet. So dauerte es 40 Jahre bis fast alle Gemeinden und Städte nun eine eigene Jugendfeuerwehr betreiben konnten. Um den Nachwuchs in den Jugendfeuerwehren zu sichern   wurde bereits vor 10 Jahren mit der   implantieren von Kinderfeuerwehren zur Sicherung des Nachwuchses gegründet.

 

Die Festrede hielt der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Herr Thomas Strobl. Er konnte auf viele Verbesserungen für die Feuerwehren verweisen.

Auch auf die von Alfred Fetzer geforderte harte Bestrafung von Übergriffen auf die Blaulichtkräfte konnte er nun auf bereits aktuelle Urteile in Baden-Württemberg verweisen. Hier hat er unter anderem auf ein Urteil hingewiesen bei der ein Steinewerfer auf neun Monate Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.

Wir können alle nur hoffen, dass diese Gerichtsentscheidung in der gesamten Bundesrepublik als richtungsweisendes Signal angesehen und umgesetzt wird.  Es kann nicht sein, dass Chaoten unsere Einsatzkräfte angreifen, verletzen und dann auf Basis schlechter Kindheit, oder physischer Einschränkung oder sonstigen Entschuldigungen mit einer geringen oder auch ohne Bestrafung davonkommen. Geldstrafen von ein paar Hundert Euro schreckt diesen immer mit mehr Gewalt tätigen Personenkreis nicht ab. Hier ist die Justiz auch in Sachsen gefordert.