Strukturierte Verbände in der Größe einer Abteilung werden aus Kräften und Mitteln mehrerer Landkreise zusammengestellt und sind für den geschlossenen Einsatz außerhalb des Freistaates Sachsen vorgesehen. Weiterführendes hierzu wird in einer entsprechenden Fachempfehlung beschrieben. 10.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept Der Umfang der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgaben für die Führungskräfte der Führungsstufe D kann regelmäßig − szenarienunabhängig − nicht durch einen Verbandsführer II selbst- und eigenständig abgearbeitet werden. Die meisten der durchzuführenden Führungshandlungen und ab- zuarbeitenden Aufgaben sind gemäß geltender rechtlicher Regelungen36 vorzuplanen und mit den nach- geordneten Führungsstrukturen zu synchronisieren. Die Mehrzahl der durchzuführenden Führungshandlungen und abzuarbeitenden Aufgaben im Einsatz müssen zusammengeführt, zum Teil überwacht sowie ereignisbezogen strategisch beplant werden. Hierzu gehören unter anderem: zusammengefasste Kräfte- und Mittelübersichten, einschließlich erforderlicher Planungen zu Reserven Zusammenfassungen der Lage und Lagemeldung Bestimmung von Einsatzschwerpunkten, Anpassung oder Entwicklung Szenarien orientierter Einsatz- planungen Einsatzstellenlogistik Bevölkerungsinformation und Medienarbeit Erstellung und Umsetzung einer Kommunikationsplanung sowie Sicherstellung einer stabilen Sprach- und Datenkommunikation In allen Einsätzen, die durch eine Führungskraft der Führungsstufe D geführt werden, sind andere Fach- dienste wie z. B. Rettungsdienst und Technisches Hilfswerk eingebunden. Darüber hinaus sind Fachbera- ter und Verbindungspersonen der Landes- und Bundespolizei und ggf. Bundeswehr sowie ggf. auch fach- kundige Personen in das Führungsgremium einbezogen. Zur Organisation der Einsatzstelle sind die Ein- richtung und der Betrieb mindestens eines oder mehrerer Bereitstellungs- sowie Unterbringungsräume erforderlich. Eine stabile Kommunikationsverbindung zum Kreisbrandmeister, ggf. über die Landkreisverwaltung (Ver- waltungsstab), ist sicherzustellen. 36 u. a. §§ 7, 36, 37 SächsBRKG 27 10.2 Personalkonzept Vor dem Hintergrund der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgabendichte und entspre- chender Einsatzvorbereitungen ist für die Führungskräfte der Führungsstufe D weiteres Personal zur Füh- rungsunterstützung erforderlich. Diese Aufgabe ist gemäß FwDV 100 in Verbindung mit der Rahmenemp- fehlung und der SächsKatSVO durch einen regionalen Führungsstab sicherzustellen. Die Komplexität der Aufgabenerfüllung in den Führungsschwerpunkten kann den Einsatz mehrere Perso- nen erfordern. Sie werden dann in die nachfolgenden Sachgebiete gegliedert und jeweils ein Sachgebiets- leiter festgelegt. Je nach Aufgabendichte können weiter Untergliederungen erfolgen. Sachgebiet 1 → Kräfte und Mittelverwaltung S 11 Kräfte und Mittel – Feuerwehr S 12 Kräfte und Mittel – Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienst S 13 Kräfte und Mittel – … Sachgebiet 2 → Lagedarstellung und Lageführung S 21 Lagedarstellung S 22 Dokumentation S 23 Lageführung Sachgebiet 3 → Einsatzorganisation und Einsatzplanung S 31 Lagebeurteilung S 32 Einsatzplanung Sachgebiet 4 → Logistik S 41 Beschaffung S 42 Instandhaltung Sachgebiet 5 → Bevölkerungsinformation und Medienarbeit S 51 Warnung und Information der Bevölkerung S 52 Soziale Medien S 53 Medienarbeit Sachgebiet 6 → Sprach- und Datenkommunikation S 61 Sprachkommunikation S 62 Datenkommunikation Zur Steuerung der Arbeit des Führungsstabes einschließlich des Personals der Kommunikationszentrale ist ein Leiter des Führungsstabes einzusetzen. Er vertritt den Einsatzleiter bei dessen Abwesenheit. 28 10.3 Ausstattung Kern der Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe D bilden individuell auf die Führungs- schwerpunkte ausgerichtet Führungsmittel sowie Einsatzplanungen, Einsatzhinweise und Entscheidungs- hilfen. Ergänzt werden diese durch Kommunikationsmittel zur Sprach- und Datenkommunikation. Dazu gehören Festnetztelefone, Fax sowie mehrere E-Mail- und Internetzugänge. Als Redundanz für die Sprachkommu- nikation sollten mindestens zwei ortsfeste BOS-Digitalfunkgeräte zur Verfügung stehen. Durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. wurde ein Führungsmittelsatz für Führungsstäbe zu- sammengestellt. Er muss durch regionale Führungsmittel ergänzt werden37. Sofern bereits eingeführt, sollten die oben aufgeführten Führungsmittel sowie die Möglichkeit zur Lage- visualisierung in einem entsprechendem IT-System38 zur Verfügung gestellt werden. Für die Führungskraft und das Personal der Führungsgruppe müssen ausreichend bemessene Arbeits- plätze mit Sitz- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Soweit technisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar, sollte die Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe D tragbar ausgeführt sein. 10.4 Einrichtung und Unterbringungsformen Die Unterbringungsform einer Befehlsstelle für die Führungsstufe D ist generell ortsfest (Abbildung 10). Als ortsfeste Befehlsstelle sollten grundsätzlich eine als ortsfeste Landfunkstelle ertüchtigte und vorberei- tete Einrichtung der Landkreisverwaltung (z. B. Feuerwehrtechnisches Zentrum) genutzt werden. Ist das nicht möglich, muss auf ein entsprechend ausgestattetes, vorbestimmtes Alternativobjekt (z. B. Feuer- wehrhaus) zurückgegriffen werden. Für den Betrieb sind ausreichend separate Räume für die Arbeit in den Sachgebieten sowie ein angemes- sener großer Besprechungsraum erforderlich. Letzterer sollte über geeignete Möglichkeiten zur Visuali- sierung verfügen39. Darüber hinaus ist ein Arbeitsraum für den Einsatzleiter, Räume für die Fachberater und Verbindungsbeamten sowie ein Pausenraum vorzusehen. Die Kommunikationszentrale ist in einem separaten, entsprechend vorbereiteten und ausgestatteten Raum einzurichten. 37 der Vertrieb erfolgt durch autorisierte Händler 38 Mit Blick in die weiterführende Führungsorganisation ist ein IT-System mit der Option zur vernetzten Lageführung ist anzustreben. 39 Im Normalbetrieb kann diese Ausstattung für Lehr- und Lernzwecke, z. B. im Rahmen der Kreisausbildung, genutzt werden. 29 Über die Nutzung weiterer Einrichtungen und Ausstattungen der ofBst entscheidet der Leiter des Füh- rungsstabes lageabhängig. Im oder am gleichen Gebäude sollte keine andere Befehlsstelle der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingerichtet und betrieben werden. Der Informationsaustausch mit der polizeilichen Gefahrenabwehr er- folgt in dieser Führungsstufe i. d. R. über Verbindungsbeamte. Besprechung/Einweisung Garderobe Technik/ Versorgung Küche/Aufenthalt Eingang IUK Fernmelde- B-Raum S6 B-Raum S5 B-Raum FB/VB Eingangs- betriebs- S61 S62 S51 S52 WCD kontrolle stelle S53 Treppe Dusche Dusche B-Raum FB/VB Ltr. Stab EL B-Raum EL B-Raum S3 B-Raum S1 S31 S11 S12 S32 S13 B-Raum Besprechungsraum Stab B-Raum S4 Ltr. Stab S41 S42 Abbildung 10: Modell der Einrichtung einer ortsfesten Befehlsstelle für die Führungsstufe D 30 FB FB FB FB F S B 21 S6 S4 S3 VB VB VB S2 3 S5 S1 S2 Anlage 1: Muster-Zweckvereinbarung über die interkommunale Führungs- und Ein- satzorganisation zur Bewältigung von Einsatzlagen und besonderen Scha- densereignissen Nach § 71 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270) in Verbindung mit dem Sächsischen Ge- setz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 521), treffen die Städte und Gemeinden a. vertreten durch b. vertreten durch c. vertreten durch d. vertreten durch e. vertreten durch - im Folgenden als Körperschaften bezeichnet - die nachfolgende Vereinbarung: Präambel Die Zweckvereinbarung regelt die nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 SächsBRKG bestehende Aufgabe der Aufstellung, Fortschreibung und, soweit erforderlich, Abstimmung von Alarm- und Ausrückeordnun- gen sowie Einsatzplänen*, die nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 SächsBRKG bestehende Aufgabe, ein ge- meindeseitiges Einvernehmen für die Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der Feuerwehren der Körperschaften zu erteilen, die nach § 49 bestehende Aufgabe der Einsatzleitung* sowie die damit in Verbindung stehende Kostenfrage. § 1 Alarm- und Ausrückeordnungen, Einsatzpläne Die Körperschaft zu a** führt im Namen und nach Weisung der übrigen Körperschaften/führt für die übrigen Körperschaften im Rahmen der Rechte- und Pflichtenübertragung nach § 71 Absatz 1 Num- mer 3 SächsKomZG*** die nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 SächsBRKG bestehende Aufgabe der Aufstel- lung, Fortschreibung und, soweit erforderlich, Abstimmung von Alarm- und Ausrückeordnungen so- wie Einsatzplänen aus. Zugleich führt sie im Namen und nach Weisung der übrigen Körperschaf- ten/führt sie für die übrigen Körperschaften im Rahmen der Rechte- und Pflichtenübertragung nach § 71 Absatz 1 Nummer 3 SächsKomZG*** die nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 SächsBRKG bestehende Aufgabe, ein gemeindeseitiges Einvernehmen für die landkreisseitige Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der Feuerwehren der Körperschaften zu erteilen, aus. § 2 Einsatzleitung (1) Die Körperschaft zu a** führt im Namen und nach Weisung der übrigen Körperschaf-ten/führt für die übrigen Körperschaften im Rahmen der Rechte- und Pflichtenübertragung nach § 71 Ab- satz 1 Nummer 3 SächsKomZG*** die nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestehende Aufgabe der Einsatz- leitung bei Einsätzen auf dem Gebiet der Körperschaften und die Aufgabe nach § 49 Absatz 3 bei gemeindeübergreifenden Einsätzen außerhalb des Gebiets der Körperschaften aus. (2) Zur dauerhaften Aufgabenerfüllung nach Absatz 1 bildet die Körperschaft zu a** eine Führungs- gruppe, in die die Gemeindewehrleiter der Körperschaften für die Einsatzleitung und Führungs- unterstützung geeignete Einsatzkräfte entsenden. 31 (3) Der Führungsgruppe steht ein Leiter (Inspektionsbereichsleiter) vor, der für die aufgabenspezifi- sche Fort- und Weiterbildung der Angehörigen der Führungsgruppe zuständig ist und ein geeig- netes Dienstsystem zur durchgängigen Absicherung der nach Absatz 1 übertragenen Aufgaben der Einsatzleitung und Führungsunterstützung umsetzt. (4) Als ortsfeste Befehlsstelle der Führungsstufe C wird das Feuerwehrhaus der Körperschaft zu a** bestimmt. Die Führungsgruppe nutzt den Einsatzleitwagen/das Mehrzweckfahrzeug/das Mann- schaftstransportfahrzeug*** der Feuerwehr der Körperschaft zu a** als Einsatzfahrzeug. (5) Der diensthabende Einsatzleiter ist den Gemeindewehrleitern und den Bürgermeistern der Kör- perschaften melde- und berichtspflichtig. Der örtlich zuständige Bürgermeister kann dem dienst- habenden Einsatzleiter Weisungen erteilen. § 3 Kosten Aus der Umsetzung dieser Zweckvereinbarung entstehende Kosten stellen sich die Körperschaften nicht in Rechnung.**** § 4 Gemeinsamer Ausschuss Die Körperschaften bilden einen gemeinsamen Ausschuss nach § 72 Abs. 2 SächsKomZG, der aus je einem Vertreter der Körperschaften besteht. Der Vertreter ist der Gemeindewehrleiter oder ein von ihm beauftragter Stellvertreter. Für ihre Rechtsverhältnisse gelten die in den jeweiligen Feuerwehr- satzungen maßgebenden Vorschriften entsprechend. Der gemeinsame Ausschuss entscheidet grund- sätzliche Fragen der Aufgabenerfüllung, insbesondere die Bestellung des Leiters der Führungsgruppe, die Entscheidung zum Führungssystem nach § 2 Absatz 3, letzter Halbsatz****, die Handlungsgrenzen für den Einsatzleiter und die im Rahmen des Aufgabenvollzugs entstehenden Fragen, über die die Körperschaft zu a** bilateral mit den anderen Körperschaften keine Einigung erzielen kann. § 5 Sonstige Bestimmungen (1) Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Soweit hier keine Regelungen getroffen sind, sind die Regelungen, die das SächsBRKG, die ge- meindlichen Feuerwehrsatzungen und das SächsKomZG vorgeben, maßgeblich. Unterschriften Hinweise: * Ggf. näher einschränken, z. B. auf Alarmstichwort und Alarmkategorie nach Sächsischer Landesret- tungsdienstplanverordnung vom 5. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 532), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 285). ** Buchstabe davon abhängig, welche Stadt/Gemeinde die Aufgabenerfüllung übernimmt *** Unzutreffendes streichen **** Ggf. näher einschränken Weitergehende Verfahrensregeln zu den beiden beschriebenen Varianten der kommunalen Zusam- menarbeit sind im SächsKomZG enthalten und können bei Bedarf von dort in den Text übernommen werden. Ggf. reicht auch eine (in Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsicht erstellte) Checkliste, um die spezifischen Verfahrensregeln sicher anwenden, können. Auch eine weitergehende Zusammenarbeit, etwa durch Betrieb einer gemeinsamen Dienststelle für Teilaufgaben des Brandschutzes, erscheint möglich. 32 Anlage 2: Empfehlung zu interkommunalen Alarm- und Einsatzplänen Alarm- und Einsatzplanungen Unwetterlagen [Hinweis: optimal unterteilt in die Szenarien Sturm, Starkregen, starker Schneefall, Blitzeis] Inhaltliche Schwerpunkte Alarmschwellen und Alarmberechtigungen Kräfte und Mittel zur Ereignisbewältigung und zum Grundschutz Führungsorganisation und Kommunikationsbeziehungen, einschließlich der Festlegung zu Be- fehlsstellen sofern erforderlich Festlegungen zur Einsatzdurchführung und zum Einsatzablauf Ausfall von Medien [Hinweis: optimal unterteilt in die Szenarien Strom, Wasser, Gas, Telefonnetz] Inhaltliche Schwerpunkte zeitlich bestimmte Alarmschwellen Personalplanungen zum gestaffelten und dislozierten Einsatz von Kräften und Mittel Führungsorganisation und Kommunikationsbeziehungen, einschließlich der Festlegung zu Be- fehlsstellen Festlegungen zur Einsatzdurchführung und zum Einsatzablauf Einsatzlagen im Zusammenwirken mit anderen Behörden wie polizeiliche Lagen, Tierseuchen, Pandemien Inhaltliche Schwerpunkte Alarmierungswege, sofern diese von den regulären Wegen abweichen Kräfte und Mittel zur Ereignisbewältigung und zum Grundschutz Führungsorganisation und Kommunikationsbeziehungen, einschließlich der Festlegung zu Be- fehlsstellen Festlegungen zur Einsatzdurchführung und zum Einsatzablauf Ereignis- und objektbezogene Einsatzpläne in Abhängigkeit von der regionalen Risikobewertung Zum Beispiel: Hochwasser Waldbrand Einsätze im Bereich der Deutschen Bahn Brand oder Schadstofffreisetzung im Störfallbetrieb … 33 Anlage 3: Einrichtung und Betrieb von Befehlsstellen der Führungsstufen C und D außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs Nach der aktuell geltenden Rechtslage, insbesondere der für den Katastrophenschutz, ist die Modulation von Verbänden (Bereitschaften bzw. Abteilungen) im Freistaat Sachsen nicht vorgesehen. Die Größe der anzufordernden Einheiten sind Züge nach den Modellen: Löschzug Retten Löschzug Wasserversorgung Gefahrgutzug ABC-Erkundungszug Einsatzzug (Sanitäts- und Betreuungsdienst) Bereits mit der Veröffentlichung der Rahmenempfehlung 001 wurden Vorschläge unterbreitet, aus den o. a. Einheiten geschlossene Verbände eines oder mehrerer Fachdienste40 zu einem Verband I (Bereitschaft) zusammenzufassen. Weiterführend enthält das Dokument Empfehlungen zur Modulation von Verbänden der Größe II, die aus Bereitschaften Abteilungen eines oder mehrerer Fachdienste strukturieren. Derzeit werden die Empfehlungen zur Strukturierung von Verbänden I und II auf der Grundlage bundes- einheitlicher Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes überarbeitet. Diese werden in einer se- paraten Fachempfehlung veröffentlicht. Nachfolgend werden im Vorgriff auf diese Fachempfehlung die erforderlichen Zusammenhänge mit der Einrichtung und dem Betrieb von Befehlsstellen der Führungsstufen C und D außerhalb des eigenen Zu- ständigkeitsbereichs erläutert. Primäres Ziel ist es standardisierte, wiederkehrende Routinen im Bereich der Führung und Führungsorga- nisation zu schaffen und in allen Führungsebenen zu festigen. Wie im Hauptdokument ausgeführt, kommen als taktische Führer eines Verbandes I (Bereitschaft) vorbe- stimmte Führungskräfte der Führungsstufe C (Inspektionsbereichsleiter oder Wirkungsbereichsleiter) mit einem Kommandowagen nach DIN 14507 Teil 5 zum Einsatz41. Er führt den taktischen Verband geschlos- sen in den Einsatzraum des anderen Zuständigkeitsbereichs. Dort handelt er nach Auftrag der Einsatzlei- tung. Zur Führungsunterstützung steht ihm eine der Führungsgruppen (Brandschutz) aus dem eigenen Landkreis mit einem Einsatzleitwagen 1 nach DIN 14507 Teil 242 zur Verfügung. Idealerweise ist das die Führungsgruppe der vorbestimmten Führungskraft43. Als mobile Befehlsstelle, insbesondere für die Zeit- räume der Verlegung und bis zur Nutzung einer ortsfesten Befehlsstelle am Einsatzort, verwendet die Führungskraft und das Personal der Führungsgruppe einen Einsatzleitwagen 2 nach DIN 14507 Teil 3 ein- schließlich eines Funktrupps aus dem eigenen Landkreis. 40 gemischte Verbände, z. B. aus Feuerwehr, Sanität und Betreuung 41 ein Führungsgehilfe mit Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Feuerwehr wird ausdrücklich empfohlen 42 oder entsprechend ausgestattetes MZF 43 Die Nutzung des vom Freistaat Sachsen für den Katastrophenschutz bereitgestellten ELW 1 ist wünschenswert, jedoch nicht zwin- gend - insbesondere dann nicht, wenn die Kräfte für dieses Einsatzmittel nicht eingewiesen sind. 34 Die Führungsorganisation sowie die Einrichtung und der Betrieb von Befehlsstellen der Führungsstufen C entsprechen damit den Prozessen, wie sie im eigenen Zuständigkeitsbereich zur Anwendung kommen. Besonderheiten für den Einsatz außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs bleiben demnach die Zu- sammenführung des Verbandes an einem Sammelplatz und die qualifizierte Verlegung der Kräfte und Mittel in den Einsatzraum eines anderen Zuständigkeitsbereichs. Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Verbände I aus einem Landkreis bedarf der Bereitstellung weiterer Ein- satzleitwagen 2. Die Modulation von taktischen Verbänden II (Abteilungen) für Einsätze außerhalb des eigenen Zuständig- keitsbereichs (hier i. d. R. außerhalb des Freistaates Sachsen) erfolgt nach dem Modell der Modulation von taktischen Verbänden I. Hierbei werden bis zu fünf Verbände I eines oder mehrerer Fachdienste aus mehreren Landkreisen und Kreisfreien Städten zusammengeführt. Die Verbände I bleiben dabei in ihrer Struktur und damit auch in ihrer Führungsorganisation uneingeschränkt erhalten. Als taktische Führer ei- nes Verbandes II kommen vorbestimmte Führungskräfte der Führungsstufe D (stellvertretende KBM oder ausgewählte Führungskräfte der Berufsfeuerwehren) mit einem Kommandowagen nach DIN 14507 Teil 5 zum Einsatz. Zur Führungsunterstützung steht ihm ein (mobiler) Führungsstab aus entsprechend ausge- bildeten Führungskräften der beteiligten Landkreise und Kreisfreien Städte zu Verfügung. Für die Verle- gung in den Einsatzraum sind entsprechende Mannschaftstransportfahrzeuge o. ä. sowie Transportkapa- zität für Führungsmittel des Führungsstabes etc. und ein Einsatzleitwagen 2 nach DIN 14507 Teil 3 ein- schließlich eines Funktrupps einzuplanen. Am Einsatzort führt die Führungskraft mit Unterstützung durch einen Führungsstab nach den Grundsätzen der Führungsstufe D grundsätzlich aus einer für die Führungsstufe D geeigneten ortsfesten Befehlsstelle. Szenarien- und lageabhängig ist es möglich, Führungsgremien der Führungsstufen C und D auch ohne Züge bzw. Bereitschaften in anderen Zuständigkeitsbereichen zum Einsatz zu bringen. In der Regel lösen diese dann bereits handelnde, gleichwertige Führungsgremien ab und übernehmen deren Aufgaben und deren unterstellte Kräfte und Mittel. Auch in diesem Fall bleiben die o. a. Strukturen der Führungsgremien uneingeschränkt erhalten 35 Anlage 4: Weiterführende Hinweise zur Informationsverarbeitung und Kommunikation in Befehlsstellen Im Rahmen der Erarbeitung des Hauptdokuments wurden unterschiedliche Formen der Informationsver- arbeitung und Kommunikation in den Befehlsstellen deutlich. Insbesondere bei der Bewältigung von Un- wetterlagen werden z. T. Kommunikationsstrukturen eingenommen, die sich deutlich vom grundsätzli- chen Vorgehen unterscheiden und dadurch in der Lage sind, die Führungsorganisation nachhaltig zu be- einflussen. Ihren Höhepunkt finden diese in Forderungen zur Nutzung des Funkmeldesystems zur Auf- tragsbearbeitung innerhalb von Führungsorganisationen an Einsatzstellen. Die Durchführung von Einsatzhandlungen zur Gefahrenabwehr muss standardisiert ablaufen. Zunächst sind bekannte und zur Routine gehörende Strukturen, Prozesse und Handlungen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund sollen nachfolgend noch einmal einige, für die Arbeit in Befehlsstellen aller Füh- rungsstufen, geltende Grundlagen für die Informationsverarbeitung und Kommunikation aufgeführt wer- den. In Tabelle 1 sind Interpretationen der standardisierten Statusmeldungen in Bezug auf die Nutzung von mobilen bzw. ortsfesten Befehlsstellen dargestellt. Werden mobile Befehlsstellen im Einsatzverlauf in ortsfeste überführt, nehmen die ortsfesten Befehlsstellen erst ihren Betrieb auf, wenn sie entsprechend arbeitsfähig sind. Die im Einsatzverlauf entstandene Kommunikationsstruktur bleibt erhalten und wird lediglich auf die ortsfeste Befehlsstelle übertragen. Werden vorbereitete ortsfeste Befehlsstellen im Rah- men von Einsatzplanungen, z. B. bei prognostiziertem oder eingetretenem Starkregen, genutzt, können auch bei diesen mit Hilfe von Statusmeldungen die Betriebszustände gegenüber der IRLS abgebildet wer- den. Dabei ist ggf. auch der Wechsel in eine andere Funkgruppe gegenüber der IRLS anzuzeigen. In effi- zient vorbereiteten ofBst werden hierfür Zeiträume benötigt, die mit der Anfahrt und Inbetriebnahme mobiler Befehlsstellen gleichzusetzen sind. Status mobile Befehlsstelle nach Alarmierung ortsfeste Befehlsstelle auf Anfahrt zu Einsatzstelle 3 Herstellung der Arbeitsfähigkeit Einsatzstelle erreicht 4 Arbeitsfähigkeit hergestellt - wechsele in einen anderen Funkver- - wechsele in einen andere Funk- kehrskreis-Funkgruppe oder/und gruppe oder/und - bereit zur Entgegennahme von Ein- - bereit zur Entgegennahme von Ein- satzaufträgen satzaufträgen Sprechwunsch 5 Sprechwunsch priorisierter Sprechwunsch 0 priorisierter Sprechwunsch Notruf Notrufknopf Notruf unter Funk erreichbar 1 Rückbau - erreichbar aber nicht zur Ent- gegennahme von Einsatzaufträgen Einsatzbereit im Gerätehaus 2 nicht in Betrieb nicht einsatzbereit außer Betrieb 6 außer Betrieb durch Feuerwehr nicht genutzt 8 durch Feuerwehr nicht genutzt 7 9 36 Im Einsatz erfolgt die Kommunikation zur Integrierten Regionalleistelle ausschließlich durch den Einsatz- leiter44. Aus diesem Grund werden Statusmeldungen im Funkmeldesystem im Freistaat Sachsen nur in- nerhalb der „Leitstellen-Gruppen“ übermittelt. Nach Ankunft an der Einsatzstelle und Einordnung in die Führungsorganisation kommunizieren die im Einsatz gebundenen Kräfte, auch anderer Fachdienste der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, ausschließ- lich mit ihrer jeweiligen Führungskraft45. Die Handlungen erfolgen auf der Grundlage von Einsatzaufträgen und Lagemeldungen. Routinemäßig werden an Einsatzstellen innerhalb von Einheiten oder Verbänden keine Statusmeldungen verwendet. Auch diese Grundsätze gelten unabhängig von der Art der genutzten Befehlsstellen. Eine Abweichung kann zu massiven Störungen im Einsatzverlauf und zu erheblichen Infor- mationsverlusten sowie Kommunikationsdefiziten führen. Voraussetzung für einen zielführenden Einsatzverlauf sind qualifizierte Kommunikationsplanungen als Teil der Einsatzplanung. Die Kommunikationsstruktur an der Einsatzstelle ist das Spiegelbild der jeweiligen Führungsorganisation. Demnach sind z. B. grundsätzlich maximal 6 Funkgeräte in einem Funkverkehrskreis aktiv. 44 oder dessen Kommunikationseinheit 45 das gilt auch für K+M in einem Bereitstellungsraum 37 Anlage 5: Modellbetrachtung des Prozesses der planmäßigen Inbetriebnahme von Befehlsstellen am Beispiel der Bewältigung einer Sturmlage Im Rahmen der Nachbereitung von Unwetterereignissen wie z. B. dem Orkantief Friederike wurde die Bedeutung eines vorbereitenden, planmäßigen Alarmierens von Führungs- und Einsatzkräften deutlich. Damit verbunden sind auch die vorbereitende, planmäßige Einrichtung und der Betrieb von entsprechen- den Befehlsstellen. An der nachfolgenden Modellbetrachtung soll der Prozess der planmäßigen Inbetrieb- nahme von Befehlsstellen am Beispiel der Bewältigung einer Sturmlage dargestellt werden. Vorrausetzungen für die planmäßige Inbetriebnahme von Befehlsstellen Die Grundlagen der Führungsorganisation gemäß FwDV 100 sind regional etabliert und werden gelebt. Es ist mindestens auf Gemeindeebene46 eine ereignisbezogene Alarm- und Einsatzplanung vorhanden. Sie enthält unter anderem: ̶ Schwellen zur (Vor-) Alarmierung47, ̶ Festlegungen zur Aufgabenzuordnung für die Kräfte und Mittel wie: o Kräfte und Mittel für potentiell lebensbedrohliche Ereignisse wie Brand, Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person o. ä. (unter „Status 2“ für die IRLS direkt einsetzbar)48 o Kräfte und Mittel für nicht lebensbedrohliche Ereignisse wie Herstellung der Befahrbar- keit von Verkehrswegen, Absicherung von Bereichen, Unterstützung bei der Sicherung von Gebäuden o. ä. (unter „Status 4“ und in der Funkgruppe der zuständigen Führungs- kraft der Gemeinde - für die IRLS nicht direkt ansprechbar und einsetzbar) o Kräfte und Mittel für die Erkundung (z. B. MTW oder ErkKW) ̶ Festlegungen zu Kommunikationsbeziehungen ̶ mindestens einen bestimmten Bereitstellungsraum Die Führungs- und Einsatzkräfte sind in die ereignisbezogene Alarm- und Einsatzplanung eingewiesen. Auf Ebene der Gemeinde werden Warnsysteme (z. B. DWD, Hochwasserwarnung etc.) genutzt. Beispielgebende Ausgangslage für die planmäßige Inbetriebnahme von Befehlsstellen das Unwetterereignis – hier Sturm – ist vorgewarnt, das mögliche Schadensausmaß wird mit z. B. 3 von 4 des DWD, eingestuft 46 Zielführender ist eine interkommunale Führungs- und Einsatzorganisation mit interkommunal abgestimmter Alarm- und Einsatz- planung. 47 Diese werden i. d. R. durch die diensthabende Führungskraft der Feuerwehr über die IRLS oder vorabgestimmt durch die IRLS ausgelöst. 48 Im Rahmen der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation sollten hierfür K+M aus den mitwirkenden Gemeinden zu einer Einheit, z. B. Löschzug, zusammengestellt werden. Im Einsatzverlauf können diese dann durch gleichwertige K+M, die bereits im Einsatz waren, ausgetauscht werden, so dass eine K+M-Rotation entsteht. 38 Umsetzung der planmäßigen Inbetriebnahme von Befehlsstellen Die planmäßige Auslösung der ereignisbezogenen Alarm- und Einsatzplanung für die Gemeinde oder die interkommunal zusammenarbeitenden Gebietskörperschaften49. Einnahme der planmäßigen Führungsorganisation u. a. mit Besetzung der mobilen oder ortsfesten Be- fehlsstelle(n) und Meldung der Führungsübernahme an die übergeordnete diensthabende Führungs- kraft der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation sowie an die zuständige IRLS. Eine planmäßige Besetzung der Einsatzmittel der Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehren getrennt nach: ̶ Kräfte und Mittel für potentiell lebensbedrohliche Ereignisse, ̶ Kräfte und Mittel für nicht lebensbedrohliche Ereignisse, ̶ Kräfte für Erkundung. Zu Notrufen mit potentiell lebensbedrohlichen Ereignissen werden durch die IRLS direkt die im Gemein- degebiet bzw. interkommunal geplanten Kräfte und Mittel eingesetzt und die zuständige Führungskraft (i. d. R. Inspektionsbereichsleiter) informiert. Durch die IRLS werden Notrufe zu nicht lebensbedrohlichen Ereignissen aus einem bestimmten Ge- biet50 als „Stapel“ von bis zu zehn Einsätzen zusammengefasst und z. B. als E-Mail oder Fax in die Be- fehlsstelle der Gemeinde sowie in die übergeordnete Befehlsstelle gesendet. Die Befehlsstelle der Gemeinde übermittelt die „Stapel“ an das Einsatzmittel der Ortsfeuerwehr (z. B. HLF), das Einsatzmittel arbeitet in seinem Zuständigkeitsbereich (Ort) die Einsatzaufträge eigenständig ab und setzt Lagemeldungen in der Funkgruppe der Gemeinde an seine übergeordnete Führungskraft (i. d. R. Zugführer in Befehlsstelle der Gemeinde) ab51. Der Zugführer überwacht die Auslastung der ihm unterstellten Einsatzmittel (Ortsfeuerwehren) – Ein- zelaufträge von Ortsfeuerwehren im Zuständigkeitsbereich einer anderen Ortsfeuerwehr (kreuzen im Gemeindegebiet) sind zu vermeiden. Die Befehlsstelle des interkommunalen Gemeindeverbundes52 überwacht die Auslastungen der unter- stellten Zugführer (Gemeinden) und gleicht ggf. Kräfte und Mittel aus. Weiterhin fordert die Befehlsstelle des interkommunalen Gemeindeverbundes Kräfte und Mittel nach und vollzieht in Abstimmung mit den unterstellen Führungskräften die Rotation mit den Einsatzmitteln, die für potentiell lebensbedrohliche Ereignisse vorgehalten werden. Planmäßige Außerbetriebnahme von Befehlsstellen Den Zeitpunkt der Außerbetriebnahme von Befehlsstellen legt der Einsatzleiter fest. Er orientiert sich im Wesentlichen an den im Einsatz befindlichen Kräften und Mitteln sowie den zu erfüllenden Aufga- ben. Die Außerbetriebnahme verläuft nach den Grundsätzen der Beendigung von Einsätzen unter Beachtung der in Anlage 4 aufgeführten Hinweise. 49 sofern diese betroffen sind 50 Optimal ist die Gebietsgröße „Ort“. Gemeinde oder interkommunaler Gemeindeverbund nur, so lange die technischen Voraus- setzungen in der IRLS nicht gegeben sind. 51 Die Meldung erfolgt gemäß FwDV 800 verbal - das Senden eines Status ist entbehrlich. 52 i. d. R. die des Inspektionsbereichsleiters in der Dimension einer Befehlsstelle der Führungsstufe C 39 Zusammenfassung Die vorbereitende, planmäßige Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften − verbunden mit der vor- bereitenden, planmäßigen Einrichtung und dem Betrieb von entsprechenden Befehlsstellen − ist ein ziel- führendes Verfahren zum zielgerichteten Einsatz von Kräften und Mitteln bei Einsatzlagen mit langer Vor- laufzeit (z.B. Naturereignisse wie Hochwasser oder Unwetter) bzw. planmäßigem Verlauf (z. B. Veranstal- tungen oder bestehende Einsatzplanungen wie die für den langanhaltenden flächendeckenden Stromaus- fall). Ortsfeste Befehlsstellen sind mindestens ab der Führungsstufe C für derartige Einsatzlagen besonders ge- eignet. Ziel muss es sein, dass für die Einrichtung und für den Betrieb von ortsfesten Befehlsstellen keine beson- deren Planungen erforderlich sind. Vielmehr muss die Nutzung in der gleichen Routine erfolgen wie die Nutzung mobiler Befehlsstellen (Einsatzleitwagen). Planungen für die Bewältigung von Ereignissen (ereignisbezogene Einsatzplanungen) hingegen sind auf gemeindlicher Ebene und Ebene des Landkreises zwingend erforderlich. Hierzu wird auf die Empfehlung zur interkommunalen Alarm- und Einsatzplanung in Anlage 2 verwiesen. Darüber hinaus kann eine Matrix hilfreich sein, um die erforderlichen Vorbereitungen zielgerichtet einzusetzen. Die Mustereskalations- matrix (Anlage 6) aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist hierfür beispielhaft. 40 Anlage 6: Mustereskalationsstufen am Beispiel einer Landkreisverwaltung Eskalations- einzuleitende Maßnahmen der Land- erwartete Maßnahmen der Städte und Bezeichnung Merkmale stufe kreisverwaltung Gemeinden Die Lageeinschätzung ergibt keine Situa- normales Tagesgeschäft, keine Maßnah- normales Tagesgeschäft, keine Maßnah- Grün Normalzustand tion, welche ein relevantes Ereignis erwar- men erforderlich men erforderlich ten lässt. Gelb Aufmerksam- Die Lageeinschätzung ergibt, dass ein rele- Alle Beteiligten werden vorinformiert, um Alle Beteiligten werden vorinformiert, um keitsstufe vantes Ereignis bevorsteht und dieses eine in deren Verantwortung fallende notwendi- in deren Verantwortung fallende notwendi- eingehende Beobachtung erfordert. gen Vorkehrungen zu treffen. gen Vorkehrungen zu treffen. Auch die Bevölkerung wird auf das bevor- Die Bevölkerung wird auf das bevorste- stehende Ereignis aufmerksam gemacht. hende Ereignis, in ortsüblicher Form, auf- merksam gemacht. Ein relevantes Ereignis, welches die Bevöl- Die Führungsstrukturen der örtlichen Ge- kerung betrifft, aber als konventionelle fahrenabwehrbehörden sind ereignisbezo- Notfallsituation eingeschätzt wird, steht Vorbereitungs- Die Führungsstrukturen der kreislichen Ge- gen personell beplant und untersetzt. Orange unmittelbar bevor. fahrenabwehrbehörden sind ereignisbezo- stufe Die Führungskräfte, ggf. einschließlich ihrer Der Zeitpunkt für Übergang in die Eskalati- gen personell beplant und untersetzt. Führungsstellen, der betroffenen Region ar- onsstufe „Rot“ lässt sich mit hinreichender beiten im Beobachtungsmodus. Sicherheit bestimmen/ist bestimmt. Der politisch Gesamtverantwortliche ist in- Ereignisse haben das Territorium des LK er- formiert die Koordinierungsgruppe des LK Rot Abwehrstufe fasst. Die Notlage/das Ereignis ist eingetre- hat Arbeit aufgenommen und prüft die Aus- Die Führungskräfte, ggf. einschließlich ihrer ten. lösung von Kat-Voralarm bzw. Kat-Alarm. Führungsstellen, der betroffenen Region ar- beiten im Wirkbetrieb. Der KBM prüft die Einsatzübernahme und Bildung eines Führungsstabes. Ereignisse weiten sich aus und eine stetige Der politisch Gesamtverantwortlich hat die Intensivierung wird erwartet. Führung übernommen und wird durch die Koordinierungsgruppe, ggf. auch den Ver- In den Städten und Gemeinden sind die Violett Ausnahmestufe Es handelt sich um eine Krise, die nicht nur waltungsstab, des LK unterstützt. operativ-taktischen und administrativ-orga- große Gebiete erfasst hat, sondern sich aus- nisatorischen Komponenten schichtfähig weitet. Der Führungsstab wird zur Technischen Ein- im Einsatz. satzleitung. Kat-Voralarm bzw. Kat-Alarm ist wahr- scheinlich/besteht. 41 Impressum Herausgeber: LANDESFEUERWEHRVERBAND SACHSEN e.V. Fachempfehlung Wiener Straße 146 01219 Dresden 6-102-000 Telefon: 0351 25093801 Telefax: 0351 25093809 Verbandsvorsitzender: Andreas Rümpel E-Mail: info@lfv-sachsen.de https://lfv-sachsen.de Stand: 6/2022 Titelbild: links oben @ Feuerwehr Wilkau-Haßlau links unten @ Feuerwehr Wilkau-Haßlau rechts oben @ Feuerwehr Leipzig rechts unten @ Philipp Preißler