6 · 2022 Feuerwehr Fachempfehlung 6-102-000 Einrichtung und Betrieb von Befehlsstellen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ............................................................................................................................................ 3 2 Quellen und Querverweise ................................................................................................................... 4 3 Haftungsausschluss .............................................................................................................................. 4 4 Autoren und Mitwirkende .................................................................................................................... 4 5 Begriffsdefinition .................................................................................................................................. 5 6 Grundsätze für die Einrichtung und den Betrieb von Befehlsstellen ................................................. 13 7 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe A ................................................ 16 7.1 Rahmenaufgabe und Betriebskonzept ............................................................................................... 16 7.2 Personalkonzept ................................................................................................................................. 17 7.3 Ausstattung ........................................................................................................................................ 17 7.4 Einrichtung und Unterbringungsformen ............................................................................................ 17 8 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe B ................................................. 18 8.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept ............................................................................................ 18 8.2 Personalkonzept ................................................................................................................................. 19 8.3 Ausstattung ........................................................................................................................................ 19 8.4 Einrichtung und Unterbringungsformen ............................................................................................ 20 9 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe C ................................................. 22 9.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept ............................................................................................ 22 9.2 Personalkonzept ................................................................................................................................. 23 9.3 Ausstattung ........................................................................................................................................ 24 9.4 Einrichtung und Unterbringungsformen ............................................................................................ 24 10 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe D ................................................ 26 10.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept ............................................................................................ 27 10.2 Personalkonzept ................................................................................................................................. 28 10.3 Ausstattung ........................................................................................................................................ 29 10.4 Einrichtung und Unterbringungsformen ............................................................................................ 29 Anlage 1: Muster-Zweckvereinbarung über die interkommunale Führungs- und Einsatzorganisation zur Bewältigung von Einsatzlagen und besonderen Schadensereignissen ................................ 31 Anlage 2: Empfehlung zu interkommunalen Alarm- und Einsatzplänen .................................................... 33 Anlage 3: Einrichtung und Betrieb von Befehlsstellen der Führungsstufen C und D außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs ................................................................................................ 34 Anlage 4: Weiterführende Hinweise zur Informationsverarbeitung und Kommunikation in Befehlsstellen ............................................................................................................................. 36 Anlage 5: Modellbetrachtung des Prozesses der planmäßigen Inbetriebnahme von Befehlsstellen am Beispiel der Bewältigung einer Sturmlage ............................................................................ 38 Anlage 6: Mustereskalationsstufen am Beispiel einer Landkreisverwaltung ............................................. 41 2 1 Einführung Befehlsstellen sind ein wichtiges Element der Führungsorganisation aller Fachdienste der Gefahrenab- wehr. Aus diesem Grund wurde sowohl bei der Erarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 Ende der 90er Jahre als auch im Rahmen der Erarbeitung der „Rahmenempfehlung 001“ seitens des Lan- desfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. verstärktes Augenmerk auf den Bedarf und die Nutzung von Be- fehlsstellen gelegt. Scheinbar mit der Einführung des BOS-Digitalfunks im Freistaat Sachsen und den damit in Verbindung stehenden Ertüchtigungen der ortsfesten Landfunkstellen rückte die Einrichtung und der Betrieb speziell von ortsfesten Befehlsstellen in den Fokus der sächsischen Feuerwehren. Dieser Umstand wurde durch Unwetterereignisse wie lokale Starkniederschläge, insbesondere aber durch das Orkantief Friederike im Januar 2018, weiter verstärkt. Mit unterschiedlichen taktischen-technischen Ansätzen und Zielen wird seit dieser Zeit die Einrichtung insbesondere von ortsfesten Befehlsstellen auf Ebenen der Gemeinden im Frei- staat Sachsen forciert. Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Einführung sowie zur Optimierung der Betriebsabläufe wurden erheb- liche regionale Unterschiede und Abweichungen vor allem von den Grundlagen der Führungs- und Ein- satzorganisation gemäß FwDV 100 deutlich. Unter anderem ist ein Bruch in der Führungsorganisation zu verzeichnen, der einen zielführenden Betrieb insbesondere im Verbund mehrerer Befehlsstellen gefähr- den könnte. Zum Schutz der Einsatz- und Führungskräfte und um die Einsatzhandlungen zielführend sowie effektiv durchführen zu können, müssen die Prozesse in den Befehlsstellen weitestgehend einheitlich und stan- dardisiert ablaufen. Es gilt, diesen Grundsatz auch auf die Führung und Führungsorganisation gemäß FwDV 100 zu übertragen. Die vorliegende Fachempfehlung soll Orientierung geben, um für die Einrichtung und den Betrieb von Befehlsstellen grundlegend einheitliche sächsische Strukturen schaffen zu können. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, die entstandene Sonderstellung von ortsfesten Befehlsstellen wieder in eine Routi- nestruktur zurückführen zu können. Im Rahmen der Erarbeitung wurden bestehende und praktizierte, grundlagenkonforme Lösungen analy- siert sowie verallgemeinert. Der Inhalt der Fachempfehlung wird zukünftig gemeinsam mit anderen Themen in einer Fachempfehlung „Führungsorganisation“ als Fortschreibung der „Rahmenempfehlung 001“ zusammengeführt werden. 3 2 Quellen und Querverweise Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandver- hütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) Feuerwehrdienstvorschriften 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ (FwDV) DIN ISO 22320 Sicherheit und Resilienz – Gefahrenabwehr – Leitfaden für die Organisation der Gefah- renabwehr bei Schadensereignissen Rahmenempfehlung 001 und 002 des LFV Sachsen e.V. 3 Haftungsausschluss Dieses Dokument wurde sorgfältig vom Referat Einsatz Katastrophenschutz Umweltschutz des Landes- feuerwehrverbandes Sachsen e.V. erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. und derjenigen, die an der Ausarbei- tung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. 4 Autoren und Mitwirkende Andreas Pradel Kreisfeuerwehrverband Delitzsch e.V., Karsten Neumann KBM Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Mathias Bessel Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V., Martin Meier Kreisfeuerwehrverband Bautzen e.V., Ronald Prüß Kreisfeuerwehrverband Görlitz e.V., Björn Petrick AGBF Sachsen, Sebastian Bässler Kreisfeuerwehrverband Torgau-Oschatz e.V., Maria Hergett Kreisfeuerwehrverband Zwickauer Land e.V., Christian Paschen Feuerwehr Wilkau-Hasslau, Holger Heckmann Landkreis Görlitz SGL Brandschutz, Tom Eckert Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., Rene Michehl Kreisfeuerwehrverband Chemnitzer Land e.V., Frank Buchmann Kreisfeuerwehrverband Landkreis Leipzig e.V., Marcus Mambk Kreisfeuerwehrverband Meißen e.V., 4 Ingo Geidelt Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen e.V., Ricci Pelz Kreisfeuerwehrverband Vogtland e.V., Torsten Kolbe Leipziger Feuerwehrverband e.V., Gerd Pürzel KBM Vogtlandkreis, Grafiken: Philipp Preißler 5 Begriffsdefinition In der vorliegenden Fachempfehlung werden grundlegende Begriffe verwendet und Zusammenhänge auf- geführt, deren Bedeutung nachfolgend näher erläutert wird. Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) Die AAO ist ein zweiteiliges Einsatzplanungsdokument der Gemeindefeuerwehr, in dem Festlegungen zur ereignisbezogenen Alarmierung und zum Ausrücken von Kräften und Mitteln getroffen werden. Grundlagen für die Alarmplanung bildet der durchschnittlich ermittelte Funktions- und Einsatzmittelbe- darf für das zu betrachtende Einsatzszenario1. Für eine Vielzahl von Einsatzszenarien wurde der erforder- liche Kräfte- und Mittelbedarf bereits ermittelt, standardisiert und in (Standard-) Einsatzregeln (SER) über- tragen. Für die Bewältigung bestimmter Standardszenarien, z. B. im Bereich der CBRN (ABC-) Gefahren- abwehr oder im Rahmen der Technischen Hilfe, sind interkommunale Alarmplanungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde für den Freistaat Sachsen eine landesweit einheitliche Alarmordnung fest- gelegt2. Für besondere Ereignisse, die sich nicht in Standardszenarien einordnen lassen, sind entspre- chende Einsatzpläne3 mit angepasstem Kräfte- und Mittelansatz zu erarbeiten. Festlegungen zum Ausrücken wie z. B. maximale Ausrückezeiten, Ausrückereihenfolgen, Festlegungen zu Fahrten mit Sondersignal, Verhalten in besonderen Lagen (VKU auf Alarmfahrt etc.) sind gemeindespezi- fisch festzulegen. 1 z. B. Wohnungsbrand = 16 Funktionen i. d. R. zwei Löschfahrzeuge, ein Hubrettungsmittel sowie ein ELW 1 2 Anlage 3, Ziffer 6.1 ff. SächsLRettDPVO 3 Hinweis: Feuerwehrpläne nach DIN 14095 entsprechen nicht Einsatzplänen nach DIN 14011 5 Führungsstufen Die Struktur der Führungsorganisation wird grundsätzlich nicht von der Lage, sondern von den unterstell- ten Kräften und damit auch Mitteln bestimmt. Unter Bezug auf die FwDV 100 in Verbindung mit der „2-5 Regel“ sind hierzu im Freistaat Sachsen folgende Führungsstufen bestimmt4: Führungsstufe A: Gruppenführer (auch Staffel oder selbständiger Trupp) Führen ohne Führungsgehilfen → max. 11 Einsatzkräfte unterstellt, z. B. als Gruppe Führungsstufe B: Zugführer Führen mit Führungstrupp → max. 30 Führungs- und Einsatzkräfte, z. B. als Zug Führungsstufe C: Verbandsführer I (Bereitschaftsführer) Führen mit Führungsgruppe → max. 150 Führungs- und Einsatzkräfte oder 5 Züge, z. B. als Bereitschaft Führungsstufe D: Verbandsführer II (Abteilungsführer) Führen mit Führungsstab → max. 1500 Führungs- und Einsatzkräfte oder 5 Bereitschaften, z. B. als Abteilung Die Führungsstufen entsprechen Ebenen und bilden damit die Grundelemente der Führungshierarchie. Führungsspanne In der Führungslehre wird mit der Führungsspanne die Zahl der unterstellten Führungskräfte bzw. Füh- rungsstrukturen beschrieben. Sie variiert in Abhängigkeit von der Belastung der jeweiligen Führungskraft und den zu erfüllenden Aufgaben. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Führungsorganisation, der regelmäßig hohen Einsatzdynamik sowie der Aufgabendichte im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sollte die Führungsspanne zwischen 2 bis 5 unterstellten Einheitsführern liegen. Die Führungsspanne auch „2-5 Regel“ kommt in allen Führungsstufen zur Anwendung. Interkommunale Führungs- und Einsatzorganisation Die konsequente Umsetzung der Festlegungen und Regelungen zur Führungs- und Einsatzorganisation von Einheiten der Gefahrenabwehr ist spätestens beim Zusammenwirken von Kräften und Mitteln unter- schiedlicher Gebietskörperschaften und/oder von Fachdiensten von erfolgsbestimmender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sind interkommunale Planungen zur Führungs- und Einsatzorganisation im Frei- staat Sachsen gesetzlich verankert5. Grundlage derartiger Einsatzvorbereitungen bilden die Strukturen der Führungs- und Einsatzorganisation der Gemeinden. Diese sind gemeindeübergreifend im Landkreis zu strukturieren6. 4 Rahmenempfehlung 001 5 § 6 Absatz 1, Ziffer 5 i. V. m. § 7 Absatz 1, Ziffer 4 und 5 SächsBRKG 6 Bereits im Zuge der Kreisgebietsreform 2008 wurde Seitens des LFV Sachsen e.V. angeregt, die vorhandenen Strukturen aus Kreis- brandmeister (KBM) und Stellvertreter der „Altkreise“ grundsätzlich zu erhalten und lediglich umzubenennen. Über diesen Weg könnte eine Struktur aus KBM, stellv. KBM (ehemalige KBM der Altkreise – ggf. nachbesetzt) und Inspektionsbereichsleiter oder Wirkungsbereichsleiter (ehemalige stellv. KBM der Altkreise – ggf. nachbesetzt) gebildet werden. Diese Modulierung sollte unbe- dingt weiterverfolgt werden. 6 Ein Modell einer interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation für einen Musterlandkreis, ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. ** (HBV) Landkreis Verwaltungsstab (mit KBM im Vb IV) VeVrebrbaanndsführreer rII II Verbandsführer II (s(sttvv KKBBM 11)) (stv KBM 2) D * * * * FüStab FüStab Führungsstab Führungsstab (TEL nach KatS Alarm) (TEL nach KatS Alarm) Nachgeordnete Strukturen wie KBM Bereich 1 ** Bereiche (Zentren) Verbandsführer I Verbandsführer I Verbandsführer I Verbandsführer I (Inspektionsbereich 1) (Inspektionsbereich 2) (Inspektionsbereich X) (Inspektionsbereich Y) C Führungsgruppe Führungsgruppe Führungsgruppe Führungsgruppe * Gemeinde Zugführer 1 Zugführer 1 Zugführer 1 Zugführer 1 Zugführer 1 (GFW 1) (GFW 1) (GFW 3.1) (GFW 3.2) (GFW 5) B Führungstrupp Ort A Gruppenführer 1 Gruppenführer 1 Gruppenführer 1 (OFW 1) (OFW 3) (OFW 4.2) Abbildung 1: Modell interkommunaler Führungs- und Einsatzorganisation für einen Musterlandkreis Führungsassistent Führungsassistenten unterstützen die Führungskräfte der jeweiligen Führungsstufe eigenständig und auf Grundlage bestimmter Vorbereitungen bei der Umsetzung der Führungsschwerpunkte sowie der Füh- rungsaufgaben. Führungsassistenten haben eine Führungsausbildung und erhalten eine Einweisung in ihre Aufgaben. Ihnen können Führungsgehilfen unterstellt werden. Führungsgehilfen Führungsgehilfen unterstützen die Führungskräfte der jeweiligen Führungsstufe oder Führungsassisten- ten nach deren Vorgaben und Anweisungen. Sie erhalten eine Einweisung in ihre Aufgaben. 7 Führungstrupp Der Führungstrupp (FüTr), ehemals Zugtrupp, ist das Führungsgremium einer Führungskraft der Führungs- stufe B - Zugführer. Auf Grundlage der FwDV 3 besteht er aus einem Führungsassistenten, der mindestens über eine Ausbildung zum Gruppenführer verfügt und zwei Führungsgehilfen mit der Ausbildung zum Truppmann. Der Führungsassistent ist der Vertreter des Zugführers. Das Personal rekrutiert sich aus den Ortsfeuer- wehren der Gemeinde7. Führungsgruppe Die Führungsgruppe (FüGr) ist das Führungsgremium einer Führungskraft der Führungsstufe C - Verbands- führer I (Bereitschaftsführer). Auf Grundlage der Rahmenempfehlung 001 und der Anlage 7 der Sächs- KatSVO besteht sie aus drei Führungsassistenten, die über eine Ausbildung zum Verbandsführer verfügen, und einem Führungsgehilfen mit der Ausbildung zum Truppmann. Zur Sicherstellung der Kommunikation wird die FüGr durch einen Funktrupp (FuTr) gemäß Rahmenempfehlung 001 und der Anlage 9 der Sächs- KatSVO ergänzt. Ereignisbezogen können Fachberater hinzugezogen werden. Das Personal rekrutiert sich aus den Gemeindefeuerwehren, die im Rahmen der interkommunale Füh- rungs- und Einsatzorganisation in einem Inspektionsbereich zusammengefasst wurden8. Optimal werden hierzu die Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter oder deren Stellvertreter eingesetzt. So können Themen, die sich aus der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation ergeben, wie z. B. Kosten für Anfor- derungen oder den Personaleinsatz im Rahmen der Führungstätigkeit mit geringen Schnittstellenverlus- ten abgearbeitet werden. Ausgehend von der durchschnittlichen Zahl der Gemeinden pro Landkreis sollten pro Landkreis zwischen fünf bis zehn Führungsgruppen aufgestellt sein. Führungsgruppen können auf Anforderung selbstständig oder gemeinsam mit einem taktischen Verband I (Bereitschaft) zur Unterstützung des Verbandsführers (Bereitschaftsführer) außerhalb des Landkreises eingesetzt werden. Führungsstab Der Führungsstab (FüSt) ist das Führungsgremium einer Führungskraft der Führungsstufe D - Verbands- führer II9 (Abteilungsführer). Auf Grundlage der FwDV 100 in Verbindung mit der Rahmenempfehlung 001 besteht er aus sechs Führungsassistenten, die über eine Ausbildung zum Verbandsführer verfügen und in die Stabsarbeit eingewiesen sind, sowie mindestens Führungsgehilfen mit der Ausbildung zum Trupp- mann und einer Einweisung in die Stabsarbeit. Zur Sicherstellung der Kommunikation wird die Kommuni- kationszentrale des FüSt durch Personal in Anlehnung an einen Funktrupp (FuTr) gemäß Rahmenempfeh- lung 001 und der Anlage 9 der SächsKatSVO10 ergänzt. 7 ggf. auch aus einer Ortsfeuerwehr 8 Die Zusammenfassung sollte in Anlehnung an die Führungsspanne erfolgen. 9 Entspricht dem stellv. KBM dem mehrere (i. d. R. 5) Inspektionsbereichsleiter o.ä. unterstellt sind. 10 i. d. R. ohne ELW2 8 Ereignisbezogen können Fachberater, Verbindungsbeamte und fachkundige Personen hinzugezogen wer- den. Das Personal des FüSt kann aus den Mehrfachbesetzungen der Führungsgruppen oder aus Gemeinde- wehrleitern, Ortswehrleitern oder deren Stellvertretern rekrutiert werden, wenn diese nicht in den Füh- rungsgruppen eingebunden sind und die notwendige Qualifikation besitzen. Ausgehend von der durchschnittlichen Zahl der Gemeinden pro Landkreis sollte pro Landkreis das Perso- nal für einen bis drei Führungsstäbe vorgehalten werden. Führungsstäbe können auf Anforderung selbständig (MoFüSt) oder gemeinsam mit einem taktischen Ver- band I (Bereitschaft) zur Unterstützung des Verbandsführers (Bereitschaftsführer) außerhalb des Land- kreises eingesetzt werden. Technische Einsatzleitung Übernimmt nach Auslösung des Katastrophenvoralarms oder Feststellung des Katastrophenfalls der poli- tisch Gesamtverantwortliche der Landkreisverwaltung11 die Führung, wird der Führungsstab gemäß FwDV 100 die Technische Einsatzleitung (TEL) gemäß § 50 SächsBRKG. Die TEL ist ausdrücklich kein speziell für den Katastrophenfall vorgehaltenes separates Führungsgremium. Vielmehr geht sie grundsätzlich aus einem aktiven Führungsstab durch die Führungsübernahme des poli- tisch Gesamtverantwortlichen hervor. Aus der Führungsübernahme durch den politisch Gesamtverantwortlichen der Landkreisverwaltung kön- nen sich Anpassungen der operativ-taktischen Führungsaufgaben für die TEL ableiten. Die ereignisbezogen gewachsene Führungsorganisation unterhalb des Führungsstabes bleibt auch nach Umbenennung in TEL unberührt. Demnach ist der Begriff „Technische Einsatzleitung“ ausschließlich dem Führungsstab auf Ebene des Landkreises vorbehalten. Sofern es in Einsatzplanungen des Landkreises nicht anders bestimmt ist, sind bei konsequenter Umset- zung der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation besondere Vorplanungen wie z. B. Alarm- planung für die TEL entbehrlich. Sind einsatzplanerisch mehrere Führungsstäbe vorgesehen oder ereignisbezogen mehrere Führungsstäbe aktiv, gilt der Vorgang sinngemäß. 11 Landrat oder V. i. A. 9 Ortsfeste Landfunkstelle Mit dem Begriff „Landfunkstelle“ wird die Art und der Umfang der Kommunikationsausstattung mit Digi- talfunk der BOS einer ortsfesten Einrichtung definiert. Neben Feuerwachen und Feuerwehrhäusern kön- nen z.B. Rettungswachen, Feuerwehrtechnische Zentren o. ä. als Landfunkstelle ausgerüstet sein. Weitere Details, z. B. zur Objektsicherung, sind dem „Fachkonzept ortsfeste Landfunkstellen im Brandschutz-, Ret- tungsdienst- und Katastrophenschutzbereich“ zu entnehmen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das als ortsfeste Landfunkstelle geplante Objekt nicht in gefährdeten Bereichen, z. B. in Überschwemmungs- gebieten, oder nicht in prognostizierten Schadstoffausbreitungsrichtungen von Störfallbetrieben o. ä. liegt. Ortsfeste Landfunkstellen sind als ortsfeste Befehlsstellen besonders geeignet. Sonderlage und Punkt- bzw. Flächenlage Die Begriffe „Punkt- bzw. Flächenlage“, später auch „Sonderlage“ wurden ursprünglich im Rahmen des Betriebes von Leitstellen geprägt, um eine Unterscheidung zwischen dem regulären Betriebsablauf und der damit verbundenen Notrufbearbeitung zu den besonderen Abläufen und Prozessen komplexer Lagen im Leitstellenbetrieb zu ermöglichen. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass das Notrufaufkom- men, der Aufgabenumfang und der Koordinationsaufwand für die Leitstelle bei Punktlagen deutlich ge- ringer ist als bei Flächen- bzw. Sonderlagenlagen. Zwischenzeitlich kann resümiert werden, dass mehrere Punktlagen, auch unterschiedlicher Dimension, eine gleichhohe Belastung für die Arbeit der Leitstellen darstellt. In verschiedenen Bereichen werden die Begriffe „Flächenlage“ oder „Sonderlage“ jedoch aktuell als „Ein- satzmittelstichwort“ für das Aufrufen von Führungs- und Einsatzstrukturen in den Feuerwehren, z. B. in Unwetterlagen, insbesondere aber zum Alarmieren von ortsfesten Befehlsstellen, genutzt. Zur Alarmierung von Kräften und Mitteln der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sollte auch weiterhin auf szenarienorientierte Einsatzstichworte zurückgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund sollte das Alar- mieren von (ortsfesten) Befehlsstellen in entsprechende szenarienbezogene Alarm- und Einsatzplanun- gen eingebunden werden12. Für die Führungsorganisation zur Einsatzbewältigung lassen sich − außer einer vollflächigen Auslastung der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation bei ausgewählten Lagen13 − keine Unterschei- dungen zwischen Sonderlagen sowie Punkt- bzw. Flächenlagen ableiten. 12 z. B. Alarm- und Einsatzplan Unwetter, Hochwasser, Pandemie, Stromausfall oder für Einsatze im Bereich der Deutschen Bahn AG 13 z. B. Sturm, Pandemie, Stromausfall 10 Meldeköpfe Meldeköpfe (MK) unterstützen das Heranführen von Kräften und Mitteln. Sie stellen damit den von der Einsatzstelle aus betrachtet am weitesten entfernten Punkt dar. Optimal sind Meldeköpfe direkt auf bzw. unmittelbar an Marschstraßen/Anfahrtswegen einzurichten. Ein Aufenthalt von Kräften und Mitteln von mehr als 5 Minuten ist an Meldeköpfen nicht vorgesehen. Die Besatzung der Einsatzmittel verlassen diese grundsätzlich nicht. Es können ein oder mehrere Meldeköpfe eingerichtet werden. Der Leiter des Melde- kopfes ist für eine stabile Kommunikationsverbindung zur übergeordneten Stelle verantwortlich. Von den Meldeköpfen können Lotsen eingesetzt werden, um die Kräfte und Mittel in den Handlungsraum oder zum Bereitstellungsraum zu führen. Bereitstellungsräume Bereitstellungsräume (BSR) sind ein weiteres wichtiges Element zur Ordnung des Raums. Sie werden pri- mär zur Vorhaltung von Kräften und Mitteln für den unmittelbaren Einsatz durch die Führung der jeweili- gen Führungsebene eingerichtet. Bereitstellungsräume sind grundsätzlich nicht für die Unterbringung von Kräften und Mitteln vorgesehen. Eine Vorhaltung von Kräften und Mitteln in Bereitstellungsräumen deutlich über 8 Stunden ist nicht ziel- führend. Für Vorhaltungen von mehr als 8 Stunden sind Unterbringungsräume einzurichten. Die Kräfte können im Bereitstellungsraum das Fahrzeug verlassen. Dabei ist der Erhalt der Einsatzbereit- schaft durch den Einheitsführer sicherzustellen. Im Bereitstellungsraum ist eine Führung einzurichten. Diese orientiert sich i. d. R. an den Führungsstufen. Der Leiter des Bereitstellungsraums ist für eine stabile Kommunikationsverbindung zur übergeordneten Stelle verantwortlich. Eine angemessene Logistik (Ver- und Entsorgung für Kräfte und Mittel) ist einzurichten. Bereitstellungsräumen sind gegebenenfalls Meldeköpfe vorzulagern. In polizeilichen Gefahrenlagen gelten für Bereitstellungsräume besondere taktische Vorgehensweisen. Unterbringungsräume Kräfte und Mittel, die in langanhaltenden Einsatzlagen nicht am Heimatstandort oder anderweitig ablö- sen, werden für den Zeitraum der Regeneration (Ruhezeit) in Unterbringungsräumen (UBR) unterge- bracht. Diese Räume müssen angemessen und entsprechend ausgestattet sein sowie über ausreichend sanitäre Einrichtungen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung verfügen. Weiterhin ist die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Einsatzmittel sowie Ausrüstung und Ausstattung der in Ruhe befindlichen Einhei- ten oder Verbände Routinewartungen oder Kleinstreparaturen unterzogen werden können. Hierzu gehö- ren unter anderem: Reinigen und Instandsetzen der Einsatzkleidung, Auffüllen spezieller Verbrauchsmittel einschließlich spezieller Treib- und Schmierstoffe, Wartung von Warn- und Messgeräten, laufzeitabhängige Wartung von Fahrzeugen und Ausrüstungen. 11 Diese Aufgaben sollten grundsätzlich nicht von den ruhenden Kräften durchgeführt werden. Hier ist eine externe Vergabe der Leistungen, z. B. an Werkstätten oder entsprechende Fachfirmen, anzustreben. Neben der Möglichkeit zum Aufladen privater Kommunikationsmittel sind Möglichkeiten zur persönlichen Information (Internetzugang, Rundfunk und Fernsehen etc.) zu schaffen. Die Unterbringungsräume können in größerer Entfernung zum Einsatzraum liegen. Eine Alarmierung aus den Unterbringungsraum erfolgt grundsätzlich nicht. Hotels oder andere Beherbergungsstätten mit entsprechenden Kapazitäten (Betten als auch Parkraum) sind bei intakter Infrastruktur als Unterbringungsräume besonders geeignet. Grundsätzlich unangemes- sen bei intakter Infrastruktur sind Turnhallen oder Zelte. Sammelraum Sammelräume werden zur Formierung von Einheiten bzw. Verbänden z. B. in Vorbereitung auf überörtli- che Einsätze eingerichtet. Vorgeplante Bereitstellungsräume der Führungsgruppen und Führungsstäbe sind als Sammelräume besonders geeignet. 12 6 Grundsätze für die Einrichtung und den Betrieb von Befehlsstellen Befehlsstellen sind der Sitz der Einsatz-, Abschnitts- oder Unterabschnittsleitung und damit Führungsmit- tel der Führungskräfte der jeweiligen Führungsstufen. Wenn nicht bereits in Alarm- und Einsatzplänen bestimmt, legen ausschließlich die Führungskräfte der jeweiligen Führungsebenen Art und Platz ihrer Be- fehlsstelle fest. Die Führung und Informationsverarbeitung innerhalb der und durch die Befehlsstellen erfolgt auf Grund- lage der FwDV 100. Demnach müssen die Befehlsstellen geeignet sein, die für die Abarbeitung der Führungsschwerpunkte Kräfte und Mittelverwaltung, Lagedarstellung und Lageführung, Einsatzorganisation und Einsatzplanung, Logistik, Bevölkerungsinformation und Medienarbeit, Sprach- und Datenkommunikation, erforderlichen Kräfte sowie Ausrüstungen und Ausstattungen in dem für die jeweiligen Führungsstufen erforderlichen Maße aufnehmen zu können. Zu den Ausrüstungen und Ausstattungen gehören u. a. Ent- scheidungshilfen und Führungsmittel zur Lagevisualisierung, geeignete und ausreichende Kommunikati- onsmittel sowie Zugang zu den Kommunikationskanälen. Die Befehlsstelle kann ortsfest oder mobil (beweglich) eingerichtet werden. Die Art der Einrichtung ist unabhängig vom Einsatzszenario. Einer ortsfesten Befehlsstelle (ofBst) ist jedoch u. a. aus organisatori- schen und technischen Gründen der Vorrang zu geben. Sie empfiehlt sich vor allem für die Führungsgre- mien der Führungsstufen C und D und bei absehbar längerer Einsatzdauer auch für die Führungsstufe B. Als ofBst sind neben Feuerwehrhäusern14 oder vergleichbaren Einrichtungen15 nahezu alle öffentlichen Einrichtungen wie Schulgebäude, Vereinshäuser oder Hotels geeignet. Rathäuser oder andere Verwal- tungsgebäude sind dann geeignet, wenn dadurch die Arbeit der administrativen Stäbe (Verwaltungsstäbe) nicht behindert wird. Gleiches gilt sinngemäß für die Einrichtung von Befehlsstellen unterschiedlicher Füh- rungsstufen in einem Objekt. Neben öffentlich zugänglichen Einrichtungen eignen sich in der Regel auch Bürobereiche, z. B. der Geschäftsführung von Betrieben, als ofBst. Vorhandene Ausrüstungen und Aus- stattungen dieser Einrichtungen können unter Beachtung der Kompatibilität und Verhältnismäßigkeit in die Führungsarbeit einbezogen werden. So bieten vorhandene Internetzugänge oder Telefonanlagen häu- fig schnell zusätzliche nutzbare und stabile Kommunikationskanäle. 14 insbesondere solche, die als ortsfeste Landfunkstelle ausgerüstet sind 15 z. B. Feuerwehrtechnische Zentren 13 Unzureichend ausgestattete Objekte, die als ortsfeste Befehlsstellen genutzt werden sollen, sind durch Beistellung mobiler Technik, z. B. aus den Führungsfahrzeugen, temporär zu ertüchtigen. Geplante ofBst, insbesondere solche an Feuerwehrhäusern, müssen sich mindestens 72 Stunden autark mit Strom versorgen können. Weitere, die Autarkie unterstützende Vorbereitungen − wie die Bereitstel- lung bestimmter Lebensmittel, Schutzkleidung oder Treib- und Schmierstoffe − sind anzustreben. Als mobile Befehlsstellen für die Führungsgremien der Führungsstufen B und C ist grundsätzlich ein für die Aufnahme des entsprechenden Führungsgremiums geeigneter Einsatzleitwagen zu nutzen. Ist das nicht möglich, können vorübergehend und behelfsmäßig andere Fahrzeuge, z. B. MTW, oder Zelte genutzt werden. Das für die Führung und den Betrieb von Befehlsstellen erforderliche Personal ist innerhalb der jeweiligen Führungsstufen - unabhängig von der Form der Befehlsstelle - dasselbe. Nicht zuletzt aus personellen Gründen sollten keine unterschiedlichen Kräfte für mobile bzw. ortsfeste Befehlsstellen vorgesehen und vorgehhalten werden. Führungskräfte sind grundsätzlich nicht an einen Platz gebunden. Halten sie sich nicht an der Befehlsstelle auf, muss insbesondere ab der Führungsstufe B eine stabile Kommunikationsverbindung zwischen der Führungskraft und der Befehlsstelle bestehen16. Grundlegendes Arbeitsprinzip der handelnden Führungskräfte und Führungsassistenten ist der Führungs- vorgang, in dessen Verlauf führungsstufenabhängig Einsatzbefehle bzw. Einsatzaufträge für die unterstell- ten Führungsebenen ausgegeben werden. Dieses Grundprinzip der Führungslehre kommt bei allen Sze- narien gleichermaßen zur Anwendung. So ist es Routine, dass z. B. beim Wohnungsbrand der Zugführer Einsatzaufträge an Gruppenführer erteilt, die diese dann zur Auftragserfüllung in Einsatzbefehle für nach- geordnete Truppführer fassen. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt die Einsatzbearbeitung z. B. in Unwet- terlagen. Hier werden i. d. R. nicht zeitkritische Einsätze von einer Führungskraft der Führungsstufe C über die unterstellen Führungskräfte B an eine Führungskraft der Führungsstufe A übergeben. Da diese grund- sätzlich in ihrem Zuständigkeitsbereich (Ort) handelt, kann sie auch ggf. mehrere Einsätze („regionaler Einsatzstapel“) abarbeiten. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Befehlsstellen keine Aufgaben und Funktionen17 von Leitstellen übernehmen oder z. B. in Unwetterlagen oder bei der Hochwasserbekämp- fung „Unterleitstellen“ sind. Primäres Mittel zur internen Informationsverarbeitung innerhalb der Befehlsstellen sind regelmäßige La- gebesprechungen. In diesen werden die Erkenntnisse aus Lageerkundungen (Führungsstufe A) und Lage- meldungen (Führungsstufen B - D) beurteilt und weiterführende Maßnahmen festgelegt. Die Lagebespre- chungen sind zu protokollieren. Auf dem festgelegten Kommunikationsweg werden verdichtete Details aus den Lagebesprechungen als Lagemeldungen von der unterstellten Führungskraft zur nächsthöheren Führungskraft18 abgesetzt. 16 Grundlage bilden die Funkkonzepte unter Einbeziehung der personenbezogen Funkrufnahmen 17 wie Notrufbearbeitung oder Einsatzmitteldisposition 18 oder deren Führungsgremium 14 Lagemeldungen haben regelmäßig oder aus besonderem Anlass zu erfolgen und sind grundsätzlich nach folgender Struktur und mit folgendem Inhalt abzusetzen: Meldender Einsatzstelle Lage durchgeführte Maßnahmen und Absichten eingesetzte Kräfte und Mittel Nachforderungen Wenn nichts anders festgelegt, gelten nachfolgende Zeitpunkte als Orientierung für die regelmäßigen La- gemeldungen: innerhalb der Führungsstufe A → spätestens aller 10 min von Führungsstufe A zu Führungsstufe B → spätestens aller 20 min von Führungsstufe B zu Führungsstufe C → spätestens aller 30 min von Führungsstufe C zu Führungsstufe D → spätestens aller 60 min Die Führungskräfte der empfangenden Führungsstufe können Abweichungen festlegen. Hat die nächst- höhere Führungskraft den Einsatz nicht übernommen, ist die regelmäßige Lagemeldung zur Integrierten Regionalleistelle zu senden. Regional können Abweichungen festgelegt sein19. Lageänderungen, durch die Personen im erheblichen Maße betroffen sind, die den Einsatzerfolg gefähr- den oder erheblichen Einfluss auf den Einsatzverlauf haben, sind unverzüglich nach beschriebener Struk- tur zu melden. Für Lageänderungen und für einen planmäßigen Austausch von Kräften und Mitteln ist die Bildung von Reserven durch die Führungskräfte aller Führungsstufen elementar wichtig. Mit Blick auf die Duplizität von Einsätzen wird das in den Führungsstufen A und B über die Festlegungen der Bereichsfolgen in der AAO sichergestellt. Spätestens für Einsatzlagen der Führungsstufen C und D sind entsprechend weiterführende Planungen erforderlich, die ein angemessenes Handeln bei Paralleleinsätzen im Zuständigkeitsbereich, insbesondere bei solchen, die zeitkritisch sind, ermöglichen. Derartige Vorhaltungen sollten qualifizierter Bestandteil der interkommunalen Führungs- und Einsatzplanung sein20. Führungskräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr können mit Führungskräften der polizeilichen Ge- fahrenabwehr in jeder Führungsstufe eine gemeinsame Befehlsstelle bilden. 19 So ist in verschiedenen Bereichen eine Information der nächsthöheren Führungsebene vorgesehen. 20 Reservekräfte können im Rahmen eines Rotationssystems auch z. B. in die Bewältigung einer Unwetterlage einbezogen werden. 15 7 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe A Die Führungskräfte der Führungsstufe A sind die Trupp-, Staffel- oder Gruppenführer der Einsatzmittel einer Ortsfeuerwehr (Abbildung 2). Zur Vereinfachung wird in diesem Punkt nur auf die Funktion Grup- penführer eingegangen. Bei Bedarf können die Ausführungen sinngemäß auf Staffelführer oder Truppfüh- rer übertragen werden. Führungskräfte der Führungsstufe A sind in der Regel einer Führungskraft der Führungsstufe B unterstellt. Ereignisbezogen oder einsatzplanerisch können Abweichungen festgelegt werden. Dabei sind die Orien- tierungen zur Führungsspanne („2-5 Regel“) zu beachten. Gruppenführer Me Trupp 1 Trupp 2 Trupp 3 Trupp 4 Trupp 5 Abbildung 2: Modell der Führungsorganisation zwischen einem Gruppenführer und den unterstellten Trupps 7.1 Rahmenaufgabe und Betriebskonzept Der Umfang der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgaben für die Führungskräfte der Führungsstufe A kann regelmäßig − szenarienunabhängig − durch einen Gruppenführer selbst- und eigen- ständig abgearbeitet werden. Nahezu alle durchzuführenden Führungshandlungen und abzuarbeitenden Aufgaben sind vorbereitet und vorgeplant. In der Regel sind Teilaufgaben, wie die Kräfte- und Mittelver- waltung, in dieser Führungsstufe bereits im Rahmen der Einsatzplanung erfolgt und in der AAO festgelegt. Gleiches gilt für die Sicherstellung der Kommunikation21 zu übergeordneten Führungskräften sowie Ein- richtungen und unterstellten Einheiten. 21 Hier wird auf die kommunalen Festlegungen zur Kommunikation verwiesen. 16 7.2 Personalkonzept Vor dem Hintergrund der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgabendichte und entspre- chenden Einsatzvorbereitungen ist für die Führungskräfte der Führungsstufe A grundsätzlich kein weite- res Personal zur Führungsunterstützung erforderlich. Sofern die Funktion „Melder“ personell besetzt ist, können dieser Aufgaben als Führungsgehilfe z. B. zur Informationsübermittlung o. ä. übertragen werden. 7.3 Ausstattung Kern der Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe A bilden zwei Handfunkgeräte für BOS- Digitalfunk (HRT)22 als Kommunikationsmittel zur Sprachkommunikation. Weiterhin sind mindestens die für das aktuelle Ereignis erstellten Einsatzplanungen, Einsatzhinweise und Entscheidungshilfen erforder- lich. Sofern bereits eingeführt, können die Einsatzplanungen, Einsatzhinweise und Entscheidungshilfen sowie die Mittel zur Lagevisualisierung in Form eines IT-Systems23 genutzt werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass alle für den Betrieb einer Befehlsstelle der Füh- rungsstufe A erforderlichen Führungsmittel am Platz der Führungskraft im Einsatzfahrzeug aufbewahrt oder am Körper mitgeführt werden können. 7.4 Einrichtung und Unterbringungsformen Die primäre Unterbringungsform einer Befehlsstelle für die Führungsstufe A ist mobil und i. d. R. das Löschfahrzeug. Bei länger andauernden Einsätzen, insbesondere bei denen der Absicherungscharakter im Vordergrund steht, kann es zielführend sein, die Trupps aus einer ortsfesten Befehlsstelle zu führen. Neben Sitzgele- genheiten und einem Tisch ist mindestens ein Telefon als Kommunikationsmittel zu übergeordneten Füh- rungskräften bzw. deren Befehlsstellen eine wertvolle Ergänzung der o. a. Ausrüstung und Ausstattung. 22 Eines der Handfunkgeräte für BOS-Digitalfunk (HRT) muss statusfähig sein. 23 Mit Blick in die weiterführende Führungsorganisation ist ein IT-System mit der Option zur vernetzten Lageführung anzustreben. 17 8 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe B Die Führungskräfte der Führungsstufe B sind Zugführer (Abbildung 3). Sie führen taktische Einheiten in Form eines Zuges, die aus Gruppen einer Orts- oder Gemeindefeuerwehr bestehen. Gemeinden mit meh- reren Gruppen in mehreren Ortsteilen verfügen über mehrere Zugführer. Bei der Bestimmung der Anzahl sind die Orientierungen zur Führungsspanne zu beachten. Im Rahmen der Einsatzplanung für überörtliche Einsätze, hier insbesondere solche außerhalb des eigenen Landkreises, führen bestimmte Zugführer be- stimmte Einheiten die zu bestimmten Zügen zusammengeführt wurden24. Führungskräfte der Führungsstufe B sind in der Regel einer Führungskraft der Führungsstufe C unterstellt. Ereignisbezogen oder einsatzplanerisch können Abweichungen festgelegt werden. Führungstrupp Gruppenführer 1 Gruppenführer 2 Trupp 1 Trupp 2 Abbildung 3: Modell der Führungsorganisation zwischen einem Zugführer und den unterstellten Gruppenführern 8.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept Der Umfang der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgaben für die Führungskräfte der Führungsstufe B kann regelmäßig − szenarienunabhängig − nicht durch einen Zugführer selbst- und ei- genständig abgearbeitet werden. Viele durchzuführende Führungshandlungen und abzuarbeitende Auf- gaben sind vorbereitet sowie vorgeplant und mit den Abläufen der Führungsstufe A angepasst sowie syn- chronisiert. Einige durchzuführende Führungshandlungen und abzuarbeitende Aufgaben an der Einsatzstelle müssen zusammengeführt und zum Teil überwacht werden. 24 z. B. Löschzug Wasserversorgung, Löschzug Waldbrand, Erkundungszug 18 Hierzu gehören unter anderem: Zusammengefasste Kräfte- und Mittelübersichten, einschließlich erforderlicher Planungen zu den Re- serven, Zusammenfassungen der Lage und Lagemeldung, Bestimmung von Einsatzschwerpunkten, sofern erforderlich einschließlich der Kommunikationspla- nung, Einsatzstellenlogistik. In der Mehrzahl der Einsätze, die durch eine Führungskraft der Führungsstufe B geführt werden, sind an- dere Fachdienste wie der Rettungsdienst und Behörden wie die Polizei eingebunden. Darüber hinaus kön- nen Fachberater zum Einsatz kommen. Zur Organisation der Einsatzstelle kann die Einrichtung und der Betrieb eines Rettungsmittelhalteplatzes oder Bereitstellungraumes erforderlich sein. 8.2 Personalkonzept Vor dem Hintergrund der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgabendichte und entspre- chender Einsatzvorbereitungen ist für die Führungskräfte der Führungsstufe B weiteres Personal zur Füh- rungsunterstützung erforderlich. Diese Aufgabe ist gemäß FwDV 100 in Verbindung mit der FwDV 3 durch einen Führungstrupp sicherzustellen. Innerhalb des Führungstrupps sind die Aufgaben zur Abarbeitung der Führungsschwerpunkte grundsätz- lich wie folgt übertragen: Führungsassistent → Lagedarstellung und Lageführung aus Sicht der Führungsebene Führungsgehilfe 1 → Kräfte- und Mittelverwaltung, ggf. aller am Einsatz beteiligten Fachdienste → Logistik Führungsgehilfe 2 → Unterstützung bei der Informationsübermittlung und Dokumentation Die Führungsschwerpunkte „Einsatzorganisation“ und „Einsatzplanung“ sowie „Bevölkerungsinformation und Medienarbeit“ werden durch die Führungskraft der Führungsstufe B grundsätzlich selbst bearbeitet. Für letztgenannten Führungsschwerpunkt können zusätzliche Festlegungen der Kommunalverwaltungen bestehen. 8.3 Ausstattung Kern der Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe B bilden mindestens zwei BOS-Digitalfunk- geräte25 als Kommunikationsmittel zur Sprachkommunikation. Sie können HRT, MRT oder FRT sein. Auch Kombinationen sowie organisatorisch begründeten Bestandserweiterungen sind möglich. 25 eines der BOS-Digitalfunkgeräte muss statusfähig sein. 19 Weiterhin sind Führungsmittel zur Lagevisualisierung, Kräfte- und Mittelverwaltung sowie Logistik erfor- derlich. Diese können durch Einsatzplanungen, Einsatzhinweise und Entscheidungshilfen ergänzt werden. Durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. wurde ein Führungsmittelsatz für Führungstrupps zu- sammengestellt. Er kann für verschiedene fachspezifische Aufgaben modifiziert und durch regionale Füh- rungsmittel ergänzt werden. Sofern bereits für diese Führungsstufe eingeführt, sind die oben aufgeführten Führungsmittel sowie die Möglichkeit zur Lagevisualisierung in einem entsprechendem IT-System26 zur Verfügung zu stellen. Für die Führungskraft und das Personal des Führungstrupps müssen ausreichend bemessene Arbeits- plätze mit Sitz- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Soweit es technisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist, sollte die Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe B tragbar ausgeführt sein. 8.4 Einrichtung und Unterbringungsformen Die primäre Unterbringungsform einer Befehlsstelle für die Führungsstufe B ist mobil (Abbildung 4). Hier- für kommen Einsatzleitwagen 1 nach DIN 14507 Teil 2 oder Kommandowagen nach DIN 14507 Teil 5 zum Einsatz. FüGh FüGh ZF Abbildung 4: Modell der Einrichtung einer mobilen Befehlsstelle Führungsstufe B Bei länger andauernden oder geplanten Einsätzen (wie Unwetter, Hochwasser, Stromausfall etc.) sollte aus einer ortsfesten Befehlsstelle geführt werden. Als ortsfeste Befehlsstellen für die Führungsstufe B sollten grundsätzlich als ortsfeste Landfunkstelle ertüchtigte Feuerwehrhäuser der jeweiligen Orts- oder Gemeindefeuerwehr genutzt werden (Abbildung 5). 26 Mit Blick in die weiterführende Führungsorganisation ist ein IT-System mit der Option zur vernetzten Lageführung anzustreben. 20 Kommen andere, nicht als ortsfeste Landfunkstelle ertüchtigte Einrichtungen zur Anwendung, ist ein ma- ximal möglicher Schutz vor elektromagnetischer Strahlung durch BOS-Digitalfunkgeräte zu berücksichti- gen. Hier kann es hilfreich sein, das Telefonnetz zu nutzen oder den Einsatzleitwagen als abgesetzte Fern- meldestelle zu verwenden. Weiterhin kommen das in den Feuerwehrhäusern27 regelmäßig vorhandene Mobiliar und die Führungs- mittel des Einsatzleitwagens zur Anwendung. Die parallele bzw. zusätzliche Vorhaltung von Führungsmit- teln in geplanten ofBst der Führungsstufe B erscheint, nicht zuletzt aus Gründen der regelmäßigen Aktu- alisierung und Fortschreibung sowie aus Kostengründen, als nicht zielführend. Über die Nutzung weiterer Einrichtungen und Ausstattungen der ofBst entscheidet der Zugführer lageab- hängig. Küche OFB FüAss FüGh ZF FüGh Fahrzeughalle WCD Lager Treppe Technik Abbildung 5: Modell der Einrichtung einer ortsfesten Befehlsstelle Führungsstufe B 27 das gilt für andere Immobilien sinngemäß 21 9 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe C Die Führungskräfte der Führungsstufe C sind die Verbandsführer I > hier z. B. die Inspektionsbereichslei- ter/ Wirkungsbereichsleiter (Abbildung 6). Sie führen taktische Einheiten in Form eines Verbandes, die auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 Ziffer 4 SächsBRKG im Rahmen der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation aus Zügen bestimmter Gemeinden bestehen. Gemeinden mit mehreren eigenen taktischen Zügen verfügen über eigene Ver- bandsführer. Zur Bestimmung der Anzahl sind die Orientierungen zur Führungsspanne zu beachten. Im Rahmen der Einsatzplanung für überörtliche Einsätze, hier insbesondere solche außerhalb des eigenen Landkreises, führen bestimmte Verbandsführer bestimmte taktische Verbände. Diese Verbandsführer rekrutieren sich aus dem Pool der o. a. Inspektionsbereichsleiter/Wirkungsbereichsleiter. Die taktischen Verbände bestehen aus bis zu fünf Zügen eines oder unterschiedlicher Fachdienste sowie erforderlicher Logistikkomponenten. Weiterführendes ist der Anlage 2 zu entnehmen. Führungskräfte der Führungsstufe C sind in der Regel einer Führungskraft der Führungsstufe D unterstellt. Ereignisbezogen oder einsatzplanerisch können Abweichungen festgelegt werden. Verbandsführer Führungsgruppe Zugführer 2 Zugführer 3 Zugführer 4 Zugführer 5 Abbildung 6: Modell Führungsorganisation zwischen einem Verbandsführer und den unterstellten Zugführern 9.1 Rahmenaufgaben- und Betriebskonzept Der Umfang der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgaben für die Führungskräfte der Führungsstufe C kann regelmäßig − szenarienunabhängig − nicht durch einen Verbandsführer selbst- und eigenständig abgearbeitet werden. Die meisten der durchzuführenden Führungshandlungen und abzuar- beitenden Aufgaben sind i. d. R. vorbereitet sowie vorgeplant und mit den Abläufen der Führungsstufe B angepasst sowie synchronisiert. Einige durchzuführende Führungshandlungen und abzuarbeitende Aufgaben an der Einsatzstelle müssen zusammengeführt und zum Teil überwacht und ereignisbezogen strategisch beplant werden. 22 Hierzu gehören unter anderem: zusammengefasste Kräfte- und Mittelübersichten, einschließlich erforderlicher Planungen zu den Re- serven, Zusammenfassungen der Lage und Lagemeldung, Bestimmung von Einsatzschwerpunkten, sofern erforderlich einschließlich der Kommunikationspla- nung, Einsatzstellenlogistik. In allen Einsätzen, die durch eine Führungskraft der Führungsstufe C geführt werden, sind andere Fach- dienste wie z. B. der Rettungsdienst und die Polizei eingebunden. Darüber hinaus sind Fachberater und Verbindungspersonen, gegebenenfalls auch fachkundige Personen in das Führungsgremium einbezogen. Zur Organisation der Einsatzstelle ist die Einrichtung und der Betrieb eines Bereitstellungsraumes erfor- derlich28. Für Einsatzlagen, die in der Dimension einer Führungsstufe C zu führen sind, die Einbindung der administ- rativ-organisatorischen Führung (kommunale Verwaltungsstäbe) unerlässlich. Aus diesem Grund sind stabile Kommunikationsverbindungen in die betroffenen Gemeinden zu sichern. 9.2 Personalkonzept Vor dem Hintergrund der aus den Führungsschwerpunkten resultierenden Aufgabendichte und entspre- chender Einsatzvorbereitungen ist für die Führungskräfte der Führungsstufe C weiteres Personal zur Füh- rungsunterstützung erforderlich. Diese Aufgabe ist gemäß FwDV 100 in Verbindung mit der Rahmenemp- fehlung und der SächsKatSVO durch die regionalen Führungsgruppen sicherzustellen. Innerhalb der Führungsgruppe sind die Aufgaben zur Abarbeitung der Führungsschwerpunkte grundsätz- lich wie folgt übertragen: Führungsassistent 1 → Beurteilung der Lage, Einsatzplanung einschließlich der Kommunikations- planung und Bevölkerungsinformation für den Gesamteinsatz Führungsassistent 2 → Lagedarstellung und Lageführung aus Sicht der Führungsebene Führungsassistent 3 → Kräfte- und Mittelverwaltung aller im Einsatz gebunden Fachdienste → Logistik Führungsgehilfe 1 → Dokumentation Führungsgehilfe 2 und 329 → Informationsübermittlung mittels Sprach- und Datenkommunikation Die Führungsschwerpunkte „Einsatzorganisation“ und „Medienarbeit“30 werden durch die Führungskraft der Führungsstufe C grundsätzlich selbst bearbeitet. 28 ereignisabhängig können weitere Räume und Stellen zur Einsatzorganisation gebildet werden 29 diese Führungsgehilfen rekrutieren sich aus dem Pool des Funktrupps 30 wenn nicht anders festgelegt 23 9.3 Ausstattung Kern der Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe C bilden Kommunikationsmittel zur Sprach- und Datenkommunikation. Dazu gehören Festnetztelefon, Fax, E-Mail und Internetzugang sowie mindes- tens zwei BOS-Digitalfunkgeräte31. Diese können HRT, MRT oder FRT sein. Auch Kombinationen sowie organisatorisch begründeten Bestandserweiterungen sind möglich. Weiterhin sind Führungsmittel zur Lagevisualisierung, Kräfte- und Mittelverwaltung sowie Logistik erfor- derlich. Diese können durch Einsatzplanungen, Einsatzhinweise und Entscheidungshilfen ergänzt werden. Durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. wurde ein Führungsmittelsatz für Führungsgruppen zu- sammengestellt. Er muss durch regionale Führungsmittel ergänzt werden32. Sofern bereits eingeführt, sollten die oben aufgeführten Führungsmittel sowie die Möglichkeit zur Lage- visualisierung in einem entsprechendem IT-System33 zur Verfügung gestellt werden. Für die Führungskraft und das Personal der Führungsgruppe müssen ausreichend bemessene Arbeits- plätze mit Sitz- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Soweit technisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar, sollte die Ausstattung einer Befehlsstelle für die Führungsstufe C tragbar ausgeführt sein. 9.4 Einrichtung und Unterbringungsformen Die primäre Unterbringungsform einer Befehlsstelle für die Führungsstufe C ist ortsfest (Abbildung 7). Als ortsfeste Befehlsstelle sollte grundsätzlich ein auf der Grundlage § 7 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 SächsBRKG im Rahmen der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation vorbestimmtes und als ortsfeste Land- funk-stelle ertüchtigtes Feuerwehrhaus genutzt werden. Weiterhin kommen die Führungsmittel aus dem Einsatzleitwagen 134 einer Führungsgruppe zur Anwendung. Die Vorhaltung bestimmter ergänzender Füh- rungsmittel in der geplanten ofBst wird empfohlen. Über die Nutzung weiterer Einrichtungen und Ausstattungen der ofBst entscheidet der Verbandsführer lageabhängig. 31 eines der BOS-Digitalfunkgeräte muss statusfähig sein 32 der Vertrieb erfolgt durch autorisierte Händler 33 Mit Blick in die weiterführende Führungsorganisation ist ein IT-System mit der Option zur vernetzten Lageführung ist anzustreben. 34 oder Mannschaftstransportfahrzeug 24 Küche/Aufenthalt WCH WCD Büro Schulung (Gemeinde-) Wehrleiter ABC FüAss FüGh FB S2 S21 (ABC) Funk VF SF Pol FüAss FüAss FB S3 S1/4 (Pol) SF Abbildung 7: Modell der Einrichtung einer ortsfesten Befehlsstelle für die Führungsstufe C Im gleichen Gebäude kann eine ortsfeste Befehlsstelle der Führungsstufe B eingerichtet und betrieben werden. Es gelten dann die o. a. Hinweise. Ist die Nutzung der vorbestimmten ofBst für die Führungsstufe C aus einsatztaktischen Gründen oder Sze- narien bedingt nicht möglich, ist zunächst grundsätzlich die Nutzung eines anderen Objekts zu prüfen. Kommen andere, nicht als ortsfeste Landfunkstelle ertüchtigte Einrichtungen zu Anwendung, ist ein ma- ximal möglicher Schutz vor elektromagnetischer Strahlung durch BOS-Digitalfunkgeräte zu berücksichti- gen. Hier kann es hilfreich sein, das Telefonnetz zu nutzen oder den Einsatzleitwagen 1 der Führungs- gruppe als abgesetzte Fernmeldestelle zu verwenden. Nur in Einsatzlagen, in denen nach eingehender Prüfung keine ortsfeste Unterbringung der Befehlsstelle möglich ist, ist eine mobile Unterbringung zu nutzen (Abbildung 8). Hierfür kommt ein Einsatzleitwagen 2 nach DIN 14507 Teil 3 mit einem Funktrupp nach Anlage 9 der SächsKatSVO zum Einsatz. Gegebenenfalls können der ELW 1 einer Führungsgruppe bzw. dessen Führungsmittel als Ergänzung zum ELW 2 genutzt werden. 25 ABC FüGh FB S2 S21 (ABC) SF VF Pol SF FüAss FüAss FB S3 S1/4 (Pol) Abbildung 8: Modell der Einrichtung einer mobilen Befehlsstelle für die Führungsstufe C 10 Einrichtung und Betrieb einer Befehlsstelle für die Führungsstufe D Die Führungskräfte der Führungsstufe D sind die Verbandsführer II → hier die stellvertretenden Kreis- brandmeister (Abbildung 9). Sie führen taktische Einheiten in Form eines Verbandes II, die auf der Grundlage von § 7 Absatz 1 Ziffer 4 SächsBRKG im Rahmen der interkommunalen Führungs- und Einsatzorganisation aus Verbänden be- stimmter Gemeinden bestehen. Zur Bestimmung der Anzahl sind die Orientierungen zur Führungsspanne zu beachten. Führungskräfte der Führungsstufe D sind dem politisch Gesamtverantwortlichen35 unterstellt. Bei Auslö- sung des Katastrophenvoralarms oder der Feststellung des Katastrophenfalls übernehmen sie die Funk- tion eines technischen Einsatzleiters gemäß § 50 SächsBRKG. Stab Führungsstab Verbandsführer 1 Verbandsführer 2 Verbandsführer 3 Verbandsführer 4 Verbandsführer 5 Abbildung 9: Modell der Führungsorganisation zwischen Verbandsführer I und unterstellten Verbandsführern II 35 Landrat bzw. Landrätin/Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin oder V. i. A. 26